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Digitale Kindeswohlgefährdung – ein komplexes Phänomen

04.03.2026 - 4 Min. Lesezeit

Portrait von Rahel HeegPortrait von Kay Biesel

Autor*innen

Mädchen, das mit einem kritischen Blick auf sein Handy schaut.

Digitale Kindeswohlgefährdung entsteht, wenn digitale Risiken die Sicherheit oder Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen beeinträchtigen. Doch wie erkennen und handeln? Das Vier-Säulen-Modell systematisiert Strategien und Massnahmen, mit denen Fachpersonen auf Gefährdungspotenziale reagieren können.

Digitale Kindeswohlgefährdung – wenn Risiken überfordern

Kinder und Jugendliche bewegen sich ganz selbstverständlich und intensiv im digitalen Raum – einer Umgebung, die geprägt ist von hoher Geschwindigkeit, permanenter Verfügbarkeit von Inhalten, leichter Auffindbarkeit, grosser Reichweite und geringer sozialer Kontrolle. Diese Eigenschaften des digitalen Raums lassen digitale Risiken allgegenwärtig werden und begünstigen, dass sich zunächst harmlose Situationen rasch zu ernsthaften Gefährdungen entwickeln können.

Digitale Risiken entstehen durch problematische Inhalte (Content), schädliche Kontakte zu Erwachsenen (Contact) oder durch gefährdendes Verhalten unter Gleichaltrigen, wie etwa Cyberbullying (Conduct) (Livingstone et al., 2017).

Oft haben Kinder Ressourcen, um mit diesen Risiken umzugehen. Doch manchmal überfordern sie Kind und Familie, so dass die Entwicklung und Sicherheit des Kindes ernsthaft gefährdet sind. Dann spricht man von digitaler Kindeswohlgefährdung (Biesel et al., 2023).

Was ist digitale Kindeswohlgefährdung?

Digitale Kindeswohlgefährdung bezeichnet eine Situation, in der ein Kind durch digitale Handlungen oder Inhalte (potenziell) stark beeinträchtigt wird und seine Sicherheit, Gesundheit oder Entwicklung ernsthaft gefährdet ist. In solchen Fällen ist staatliches Eingreifen erforderlich, um die Rechte und Bedürfnisse des Kindes zu schützen (Biesel et al., 2023).

Digitale Kindeswohlgefährdung kann unterschiedliche Formen annehmen:

  • Cybermobbing liegt vor, wenn jemand über längere Zeit von einer oder mehreren Personen online beleidigt, ausgegrenzt oder herabgesetzt wird.
  • Cyberstalking bezeichnet das beharrliche, wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person im digitalen Raum.
  • Sexualisierte Onlinegewalt hat verschiedene Gesichter: Missbrauchsdarstellungen, die online verbreitet werden; Cybergrooming, also die gezielte digitale Kontaktaufnahme Erwachsener zu Minderjährigen mit dem Ziel sexueller Ausbeutung; Sexting, wenn einvernehmlich erstellte sexuelle Inhalte ohne Zustimmung weitergegeben werden; Sextortion, die Erpressung mit persönlichen Bildern oder Videos sexuellen Inhalts.
  • Auch selbstgefährdendes Verhalten – etwa suchtartige Mediennutzung oder der Konsum extremer Inhalte – kann bei ausbleibender angemessener Reaktion von Betreuungspersonen zu einer Kindeswohlgefährdung führen.

Schwierige (Früh-)Erkennung

Digitale Kindeswohlgefährdungen sind oft schwer früh zu erkennen. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Erstens ist es anspruchsvoll, die Schwere digitaler Risiken einzuschätzen. Digitale Risiken sind allgegenwärtig und verlaufen häufig ohne gravierende Folgen, können jedoch rasch eskalieren. Zweitens wissen Erwachsene oft wenig über die Online-Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen (für Familien: Balleys, 2019; in der stationären Jugendhilfe: Heeg et al., 2025). Ein Grund dafür ist, dass es Erwachsenen schwerfällt, alltägliche (digitale) Jugendkultur von übergriffigem Verhalten zu unterscheiden. Kinder und Jugendliche wenden sich daher bei Problemen im Internet oft nicht an Erwachsene. Auch die Anonymität und Intransparenz des digitalen Raums erschweren die fachliche Einschätzung. Zudem sind Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, immer auf das Problembewusstsein sowie die Mitwirkungsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern angewiesen. Fehlt diese, wird sowohl Prävention als auch Intervention zusätzlich erschwert.

Das Vier-Säulen-Modell des digitalen Kindesschutzes

Um notwendige Interventionen auf Gefährdungen zu systematisieren sowie die Zuständigkeiten zu klären, haben wir (Heeg et al., 2023) ein Modell entwickelt, nach welchem der der digitale Kinderschutz auf vier Säulen basiert (siehe auch Digitale Kindeswohlgefährdung - Kindeswohlabklärung). In allen Säulen sind verschiedene Akteure und Akteurinnen gefordert.

Grafik, die die Vier Säulen des digitalen Kindesschutzes erklärt.

Vier Säulen des digitalen Kindesschutzes | Biesel K., Burkhard P., Heeg R., Steiner O.

Säule Sensibilisierung und Bildung

Kinder und Jugendliche, Eltern sowie Fachpersonen müssen befähigt werden, digitale Risiken zu erkennen, einzuordnen und kompetent damit umzugehen. Dazu braucht es vielfältige Bildungsangebote im formalen, nonformalen und informellen Bereich. Kinder und Jugendliche sind dabei als aktive und eigenverantwortliche Akteur*innen zu betrachten, die ihren eigenen Umgang mit digitalen Risiken finden müssen. Sie bloss von digitalen Risken fernzuhalten, ist nicht zielführend: Verbote werden häufig umgangen, erschweren das Vertrauen zu Erwachsenen und verwehren jungen Menschen positive Erfahrungen sowie Lerngelegenheiten im digitalen Raum. Stattdessen sollten Eltern und Fachpersonen Regeln mit den Betroffenen partizipativ entwickeln und den Fokus auf Reflexion statt auf Verbote legen (Süss et al., 2018, S. 83ff.). Dieser Ansatz anerkennt die Bedeutung der digitalen Welt im Alltag von Kindern und Jugendlichen und berücksichtigt neben den Risiken auch die Potenziale von Schutz, Befähigung und Teilhabe.

Säule Beratung und Hilfe

Heranwachsende und Eltern müssen wissen, wo sie in Krisensituationen Beratung und Hilfe erhalten und wo und wie sie digitale Kindeswohlgefährdungen melden können. Betroffene empfinden häufig Schuldgefühle oder Angst vor erneuten Übergriffen. Fachpersonen sollten Beratung und Hilfe ressourcenorientiert und partizipativ gestalten, um das Gefühl von Kontrolle und Selbstbestimmung bei Kindern und Jugendlichen zu stärken. Dabei dürfen die Eltern nicht vergessen werden – auch sie benötigen Unterstützung, um angemessen reagieren zu können. Bei schwerwiegenden Vorfällen sollten ausserdem alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten genutzt werden, um Ereignisse dokumentieren und digitale Inhalte sichern oder entfernen zu können.

Säule Überwachung und Regulierung

Diese Säule umfasst technische Tools, um problematische Inhalte zu blockieren oder zu löschen, sowie Massnahmen wie die Moderation von Chaträumen oder die altersgerechte Sperrung von Webseiten. Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, benötigen gut ausgearbeitete Medienkonzepte, die sowohl Schutzaspekte als auch die Selbstbestimmung der jungen Menschen berücksichtigen. Auf der Fallebene sollten Fachpersonen zudem die technischen Möglichkeiten von Überwachung und Regulierung kennen und diese bei Bedarf einsetzen.

Säule Gefahrenabwehr und Strafverfolgung

In dieser Säule werden Anbietende schädlicher, hasserfüllter oder illegaler Inhalte zur Verantwortung gezogen und Täter*innen - etwa bei Cybermobbing oder Hatespeech - strafrechtlich verfolgt. Dafür braucht es klare gesetzliche Regelungen und gut definierte Zuständigkeiten. Entsprechend sollten Fachpersonen die relevanten Straftatbestände kennen, um Betroffene kompetent beraten und begleiten zu können. Wenn es um die Frage geht, ob eine Strafanzeige erstattet werden soll, sollten sie die Betroffenen zudem bei der Abwägung zwischen Nutzen und Belastung beraten können.

Rolle der Sozialen Arbeit bei digitalen Kindeswohlgefährdungen

Auch die Soziale Arbeit ist zunehmend mit Kindeswohlgefährdungen konfrontiert, die in digitalen Kontexten auftreten. Fachpersonen der Sozialen Arbeit sind vor allem in den Säulen eins (Sensibilisierung und Bildung), zwei (Beratung und Hilfe) und drei (Überwachung und Regulierung) angesprochen. Um darin eine aktive Rolle übernehmen zu können, müssen sie vorab für das Thema sensibilisiert sein. Dann brauchen sie Wissen und Kompetenzen in den Bereichen Anamnese, Diagnostik, Intervention und Evaluation. Da sich digitale Risiken nicht an traditionelle Zuständigkeiten halten, braucht es zudem eine enge Kooperation mit anderen Bereichen wie Psychologie, Schule oder Polizei, sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern. Dabei kann und soll die Soziale Arbeit sich aktiv an Prävention, Früherkennung und Intervention beteiligen und so ihren Beitrag zu einem umfassenden Kindesschutz im digitalen Raum leisten.

Zum Schluss

Kinder und Jugendliche kommen im Alltag mit zahlreichen digitalen Risiken in Kontakt. Diese gehören zu ihrer Lebenswelt, und in der Regel können sie damit selbständig umgehen. Gleichzeitig wäre es jedoch naiv, digitale Risiken zu ignorieren. Um digitale Kindeswohlgefährdungen wirksam vorzubeugen, ist es notwendig, die relevanten Risiken zu kennen und zu verstehen, welche Formen digitaler Kindeswohlgefährdungen auftreten können. Nur wenn Ausmass und die Schwere potenzieller Gefährdungen bekannt sind, kann angemessen reagiert werden. Digitale Kindeswohlgefährdungen überschreiten häufig die klassischen Aufgabenbereiche von Kinderschutz und Sozialer Arbeit. Eine enge Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Berufsgruppen und Organisationen ist daher zentral. Das Vier-Säulen-Modell des digitalen Kinderschutzes bietet wichtige Ansatzpunkte, um diesen Gefährdungen wirksam zu begegnen.

Autor*innen

Portrait von Rahel Heeg

Rahel Heeg

Prof. Dr., Co-Leiterin Institut Kinder und Jugendhilfe

Hochschule für Soziale Arbeit FHNW

Portrait von Kay Biesel

Kay Biesel

Prof. Dr.; Co-Leiter Institut Kinder und Jugendhilfe

Hochschule für Soziale Arbeit FHNW