Seit Mitte 2021 können ausgesteuerte Personen über 60 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückungsleistungen beziehen. Damit wird verhindert, dass ihre Altersvorsorge geschwächt wird, etwa indem sie zur Existenzsicherung auf Vermögen zurückgreifen oder Gelder der AHV oder Pensionskasse vorbeziehen müssen.
In einer ersten Bilanz stellte das BSV Ende 2023 fest, dass die «ÜL-Quote» (Anzahl ÜL-Beziehende im Verhältnis zu Ausgesteuerten ab 60) in den Jahren 2021 und 2022 unter den Erwartungen des BSV geblieben sei (12% gegenüber prognostizierten 36%).
Die Gründe für die bislang niedrige ÜL-Quote sollen weiter evaluiert werden. Offen ist etwa die Frage, weshalb ein Teil der berechtigten Personen keine ÜL beantragt.
Um die Schwelle dazu zu senken, hat das BSV eine Broschüre publiziert, die das System der Überbrückungsleistungen, die Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen erläutert.
Autor*in

Martin Heiniger
Fachredaktion
Sozialinfo