Entwicklungschancen von armutsbetroffenen Kindern und die fundierte Festlegung von Mietzinsrichtlinien: das sind zwei aktuelle Themen in der Sozialhilfe.
Mit steigenden Wohnkosten erhöht sich das Armutsrisiko für manche Haushalte. Damit Betroffene überhaupt eine Chance auf eine Wohnung haben, müssen Sozialhilfebehörden ihre Mietzinsrichtlinien dem regionalen Wohnungsmarkt anpassen.
Den Behörden fehlten jedoch bislang methodische Standards, um die Richtlinien fachlich fundiert festzulegen. Nun hat die Berner Fachhochschule (BFH) für eine Berner Gemeinde ein methodisches Vorgehen erarbeitet, das «soziale, rechtliche und finanzielle Aspekte mit regionalen Vergleichsdaten verbindet». Das Modell könnte auch für andere Gemeinden wichtige Anhaltspunkte liefern.
Kinder sozialhilfebeziehender Familien sind punkto Chancengleichheit benachteiligt. Um deren Situation zu verbessern, hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) eine Anpassung der SKOS-Richtlinien beschlossen. Neu sollen ein Zuschlag von 50 Franken pro Kind und Monat sowie situationsbedingte Leistungen für Freizeitaktivitäten von mindestens 600 Franken gewährt werden. Damit wollten die Kantone ein wichtiges Zeichen gegen Kinderarmut setzen und die Chancen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Teilhabe an der Gesellschaft langfristig verbessern, schreibt die SODK.
Was sonst noch wichtig ist:
- Schulsozialarbeit: Beiläufiges Sprechen über Erziehungsfragen als Chance
- Selbständiges Wohnen: künftig einheitliche Finanzierung von Betreuung über die EL
Autor*in

Martin Heiniger
Fachredaktion
Sozialinfo

)