Das Parlament hat sich für eine qualitativen Verbesserung von IV-Entscheiden ausgesprochen. Gleichzeitig geraten die IV-Renten stärker unter Druck.
Das Parlament beauftragt den Bundesrat, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit Betroffene eine Neubeurteilung ihres IV-Leistungsanspruchs verlangen können. Der Ständerat hat als Zweitrat der entsprechenden Motion zugestimmt, die das Problem mangelhafter Gutachten beheben soll.
Während dies für viele Betroffene zu einer Verbesserung ihrer Situation führen kann, könnten jüngere Menschen bei der IV künftig unter Druck geraten: IV-Stellenkonferenz (IVSK) fordert, dass für Personen unter 30 Jahren künftig keine Renten mehr ausbezahlt werden sollen. Die Behindertenorganisationen halten diesen Vorschlag für problematisch, da sie eine Prekarisierung sowie die Verlagerung in die Sozialhilfe befürchten. Sie lehnen ebenfalls die Einführung auf drei Jahre befristeter Renten ab. Gleichzeitig unterstützen sie einen stärkeren Fokus auf die berufliche Eingliederung.
Die Behindertenverbände hatten ausserdem die Einführung einer 13. IV-Rente und damit eine Gleichbehandlung von IV- und AHV-Rentner*innen gefordert. Diese hatte das Parlament abgelehnt. Um die Existenz von Menschen mit IV-Rente besser abzusichern, hat die Sozialkommission des Nationalrats nun ein Postulat eingereicht (25.3534).
Was sonst noch wichtig ist:
- Die Opferhilfestellen verzeichnen 2024 einen Zuwachs der Beratungen von 5% gegenüber dem Vorjahr.
- Internationale Adoptionen: Kantone erarbeiten gemeinsame Empfehlungen für Betroffene.
Autor*in

Martin Heiniger
Fachredaktion
Sozialinfo