Ein gemeinsames SNF-Projekt der Berner Fachhochschule und der Hochschule Luzern hat den Einfluss gesetzlicher Regelungen der Sozialhilfe auf den Bezug von Sozialhilfe untersucht.
In der Schweiz besteht ein grundrechtlicher Anspruch auf Existenzsicherung. Jedoch beansprucht rund ein Viertel der Personen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, keine Sozialhilfe. Eine kooperative Studie der Berner Fachhochschule BFH und der Hochschule Luzern HSLU hat untersucht, wie sich die Ausgestaltung der kantonalen Sozialhilfegesetze auf den Bezug bzw. Nichtbezug auswirkt.
Der Vergleich der Kantone zeigt, dass sie sich die Kantone in ihrer Gesetzgebung, aber auch in der Umsetzungpraxis stark unterscheiden, und dass diese Unterschiede sich darauf auswirken, ob Menschen ihr Recht auf Sozialhilfe geltend machen oder nicht.
Das Projekt wird weitere Befragungen durchführen und Handlungsempfehlungen ableiten.
Was sonst noch wichtig ist:
- Auslegeordnung: Eine Broschüre von AvenirSocial stellt den aktuellen Stand von Ausbildung und Beschäftigung in Sozialer Arbeit dar.
- Wichtiger Schritt: Nationalrat befürwortet Motion zur Erleichterung der Wiedereingliederung von Menschen mit IV-Rente.
Autor*in

Martin Heiniger
Fachredaktion
Sozialinfo