Neue gesetzliche Grundlagen und fachliche Empfehlungen stärken den Schutz vor Gewalt und Grenzverletzungen – sowohl in der Erziehung als auch in Institutionen.
Es gibt erfreuliche Neuigkeiten: Seit dem 1. Juli 2026 ist das Recht auf gewaltfreie Erziehung ausdrücklich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankert. Damit wird festgehalten, dass Kinder Anspruch auf eine Erziehung ohne körperliche Bestrafung und andere entwürdigende Formen von Gewalt haben. Im Zentrum stehen Prävention und die frühzeitige Unterstützung von Familien – auch durch mehr niederschwellige Zugänge zu Beratungsangeboten.
Auch im institutionellen Kontext passiert was: ARTISET hat in Zusammenarbeit mit den Branchenverbänden CURAVIVA, INSOS und YOUVITA seinen Leitfaden zum Umgang mit Macht und Grenzverletzungen überarbeitet und erweitert. Er soll Organisationen dabei unterstützen, Risiken frühzeitig zu erkennen, Grenzverletzungen vorzubeugen und den Schutz von Menschen mit Unterstützungsbedarf nachhaltig zu stärken.
Was auch noch wichtig ist:
- Künstliche Intelligenz: Kampf gegen Einsamkeit nicht an Chatbots delegieren.
- Politische Begriffsbildung: Erfahrungswissen der Armut einbeziehen.
- Asyl- und Ausländerbereich: Die SFH fordert Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze.
Autor*in

Sarah Huber
Stv. Fachredaktion
Sozialinfo

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