Guten Tag
Ich kontaktiere Sie betr. einer Zuständigkeitsfrage und wie das SH Budget gegebenenfalls berechnet wird /werden kann.
Es geht um einen Kindsvater, welcher in der Schweiz wohnhaft ist und auch Schweizer ist. Die Kinder, wie die Kindsmutter halten sich seit dem Jahr 2019 im Ausland auf. Die Kinder sind Doppelbürger (Ausland/ Schweiz). Sie besitzen seit der Ausreise ins Ausland allerdings keinen CH-Pass mehr. Der Kindsvater bezieht über seinen Arbeitgeber in der Schweiz die Kinderzulagen für alle drei Kinder.
Nun wurde der Kindsmutter das Sorgerecht und Obhutsrecht, aufgrund massiver Kindswohlgefährdung, durch einen superprovisorischen Gerichtsentscheids entzogen und dem Kindsvater auf Zeit zugesprochen. Im Juni 2026 sollte der definitive Entscheid des Gerichts im betreffenden Land folgen und nach diesem sollte es dem Kindsvater möglich sein die Kinder zu sich in die Schweiz zu holen. Ziel ist es, dass die Kinder bei ihrem Vater in der Schweiz leben können.
Bis der definitive Entscheid des Gerichts im Juni 2026 folgt, ist der Kindsvater gezwungen sich in dem Land aufzuhalten und seinen Betreuungspflichten gegenüber den Kindern nachzukommen. Er kann somit seiner Anstellung in der Schweiz als Stundenlöhner nicht mehr nachkommen und hat durch das keinen Verdienst mehr.
Gemäss Abklärung beim EDA, kann für die Kinder ein SH Antrag beim EDA (CH Botschaft für das betreffende Land) gestellt werden. Zuvor müssen diese allerdings als Auslandschweizer registriert sein. Für den Kindsvater, welcher seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz hat, geht die Zuständigkeit an den kommunalen Sozialdienst um den SH Anspruch zu prüfen.
Nun meine Frage, ist dies korrekt, dass wir zuständig für den Kindsvater sind und wenn ja, von welchen Ansätzen eines Sozialhilfebudgets ist auszugehen, da die Lebensunterhaltskosten in dem Land im Vergleich zu der Schweiz tiefer sind. Die monatlichen Kinderzulagen, welche der Kindsvater noch erhält, gehen an die Kinder zur Deckung deren Existenzminimums.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse