Meine Rolle: Beiständin, Kindesschutzmandat
Kind, Jg. 2016 lebt in Langzeitpflege bei Grosseltern ms., whf in Gemeinde X.
KM alleinige elterliche Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht (Kind freiwillig in Langzeitpflege). Whf. in ebenfalls X, bezieht WSH.
KV wohnhaft in Gemeinde Y. Bezieht WSH.
Gemäss Pflegevertrag CHF 780.- Pflegekosten, welche den Pflegeeltern zu überweisen sind.
Gemeinde X übernimmt für Kind Krankenkassenkosten sowie die Krankenkassenadministration und überweist hälftig das Pflegegeld den Pflegeeltern.
Es gibt ein Gerichtsurteil, wo festgehalten wird, dass die KM ein Gesuch, um Übernahme der hälftig anfallenden Pflegekosten bei der Gemeinde am Wohnsitz des KV zu stellen hat.
Gemeinde Y hat hälftige Übernahme abgelehnt. Gemeinde X lehnt die vollumfängliche Übernahme der Pflegekosten ab, übernimmt nur Anteil KM.
Argumentation Gemeinde Y: Die Entrichtung von Unterhaltsbeiträgen sei am Wohnsitz des Kindes zu beantragen.
Argumentation Gemeinde X: für die Auszahlung von Pflegekosten sei der Gerichtsentscheid ausschlaggebend. Der zivilrechtliche Wohnsitz des Vaters liege in der Gemeinde Y. Daher sei Gemeinde Y verpflichtet, die Hälfte des Pflegegeldes an die Pflegeeltern zu übernehmen.
Ich bitte um rechtliche Unterstützung in meiner Argumentation gegenüber der Gemeinde. Zurzeit ist die Situation desolat, da den Pflegeeltern das Geld fehlt und sich niemand zuständig fühlt.