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Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger

Veröffentlicht:
29.09.2021
Kanton:
Bern
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Guten Tag

Ein zuweisender Sozialdienst hat erwähnt, dass es im Kanton Bern per 1. Januar 2022 eine Gesetzesänderung betr. "Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger" gebe. Allenfalls sei dann nicht mehr die Wohnsitzgemeinde einer Sozialhilfeempfängerin zuständig, sondern die Gemeinde, wo sich z.B. das Wohnheim dieser Person befindet. Ist das so und können Sie mir etwas darüber sagen? Vielen Dank!

Frage beantwortet am

Anja Loosli

Expert*in Sozialhilferecht

Sehr geehrte Frau Honegger

Vielen Dank für Ihre Frage.

Mir ist keine Gesetzesrevision oder Änderung der Sozialhilfeverordnung des Kantons Bern bekannt. Ich habe auch keinen entsprechenden Entscheid des Grossen Rates gefunden. 

Bleibt es bei der aktuellen Regelung, bleibt der zivile Wohnsitz und damit die innerkantonale Zuständigkeit bei der Gemeinde, in der der Wohnsitz vor dem Heimeintritt war. Davon gibt es wenige Ausnahmefälle (siehe Handbuch BKSE).

Freundliche Grüsse 

Anja Loosli Brendebach