Sehr geehrte Frau Loosli
Am 13.10.2021 haben Sie uns eine Frage zu einem Ehepaar mit Eheschutz, welches aber wieder zusammenlebt beantwortet.
Aktuell haben wir einen Fall von einem geschiedenen Ehepaar mit gemeinsamen Kindern, dass wieder (mit den Kindern) zusammen wohnt. Der Ex-Mann hat ein bescheidenes Einkommen als Musiker. Die Ex-Frau hat ebenfalls ein bescheidenes Einkommen, ist aber vermögend und hat ein Reinvermögen von fast Fr. 2 Mio. davon über Fr. 800'000.00 Wertschriften und Guthaben.
Der Ex-Mann stellt einen Sozialhilfeantrag. Ist ein solcher Fall analog At. 179 Abs. 2 ZGB auch als Unterstützungseinheit zu behandeln oder eher als gefestigtes Konkubinat?
Besten Dank für ihre Rückmeldung
Frage beantwortet am
Anja Loosli
Expert*in Sozialhilferecht
Sehr geehrter Herr Bürge
Vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte. Würde es Ihnen etwas ausmachen, diese Frage aus technischen Gründen als neue Frage zu stellen?
Ich entschuldige mich in aller Form für die Umstände, wäre Ihnen aber sehr dankbar darum.
Freundliche Grüsse
Anja Loosli Brendebach