Guten Tag
Frau X, 18jährig, erhält eine Halbwaisenrente der SUVA von Fr. 12‘672.-/Jahr und der AHV von Fr. 9‘564.-/Jahr.
Ausserdem ein kl. IV-Taggeld von Fr. 14‘855.- Jahr und Ausbildungszulagen von Fr. 3‘000.-/Jahr.
Die Renten und die Ausbildungszulagen würden aber nur wegfallen, wenn das Einkommen nach RWL Rz 3366 1/11 grösser als Fr. 28‘200.- wäre.
Hier werden aber nur Erwerbs- und Ersatzeinkommen wie Taggelder gerechnet, nicht Renteneinkommen.
D.h. Frau X hat Anspruch auf alle Leistungen von gesamthaft Fr. 40‘091.-/Jahr.
Dauert die Ausbildung länger als bis zum 20ten Lebensjahr, wechselt sie in das „grosse kleine Taggeld“ von rund Fr. 44‘600.- und verliert ab diesem Zeitpunkt die Ansprüche auf Renten und Ausbildungszulage.
(Vor dem 31.12.2010 wurden gemäss FamZWL Rz 209 1/11 die Renten beim Einkommen noch mitgerechnet.)
Könnten Sie mir bitte bestätigen, ob meine Ausführungen soweit korrekt sind oder ob ich einen Denkfehler gemacht habe?
Vielen Dank, M.Blindow
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrter Herr Blindow
Tatsächlich besagt die Wegleitung über die Renten (RWL) in der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung in der aktuellen Fassung in Rz. 3366:
"Kinder, deren Bruttoerwerbseinkommen über dem Betrag einer maximalen vollen Altersrente (CHF 28200) liegt, erhalten keine Waisen- bzw. Kinderrente. Bei verheirateten Kindern werden nur die eigenen Einkommen berücksichtigt.
Den Erwerbseinkommen gleich gestellt sind Ersatzeinkommen wie Taggelder der EO, ALV, IV sowie Kranken- oder Unfall-taggelder. Familienrechtliche Unterhaltszahlungen, Stipendien und Renten werden nicht berücksichtigt."
Das heisst also, wie Sie richtig annehmen, dass dann, wenn das Bruttoerwerbseinkommen plus die Taggelder (ohne Berücksichtigung der Renten) unter CHF 28200 liegen, Waisenrenten bzw. Kinderrenten ausbezahlt werden, soweit die weiteren Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Liegt aber das Bruttoerwerbseinkommen plus z.B. das grosse Taggeld zusammen gezählt über CHF 28200 so besteht kein Anspruch auf Waisenrenten bzw. Kinderrenten.
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Prof. Peter Mösch Payot