Guten Tag,
gerne möchten wir wissen, wie die Zahlungspflicht von Zulagen während Krankheit/Unfall gesetzlich geregelt ist.
Wir haben bei Krankheit und Unfall eine 100% Lohnfortzahlung von
- in der Probezeit 3 Wochen
- im 1. Dienstjahr 60 Tage
- im 2. Dienstjahr 120 Tage
- ab dem 3. Dienstjahr 180 Tage
Danach tritt unsere Kranken- / Unfalltaggeldversicherung mit einem Taggeld in der Höhe von 80% des versicherten Lohnes während max. 730 Tagen ab Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in Kraft.
Das Dokument von Curaviva.pdf sagt aus, dass bei Krankheit alle regelmässigen Lohnzulagen in durchschnittlicher Höhe weiterbezahlt werden müssen, damit das OR-Minimum erfüllt ist. Weiter steht allerdings auch, dass wenn für die Mitarbeitenden eine günstigere Regelung besteht, insbesondere durch eine betriebliche Krankentaggeldversicherung, keine gesetzliche Pflicht zur Auszahlung der Zulagen besteht.
Dazu hätten wir nun zwei Fragen:
- Müssen wir die Zulagen bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit in unserem Fall bezahlen? (besser als OR)
- Können wir vertraglich vereinbaren, dass die Zulagen bei Kurzabsenzen bis zu zwei Wochen - infolge Krankheit oder Unfall - nicht bezahlt werden oder müssen wir die Zulagen zwingend ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit anteilmässig bzw. gemäss Planung auszahlen?
Besten Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Freundliche Grüsse