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Wohnsitz KVG Grundversicherung

Veröffentlicht:
20.12.2018
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag
Was gilt bezüglich Wohnsitzänderung bzw. Festlegung der Prämienregion bei Heimbewohnern? Darf die Krankenkasse die Prämienregion ändern auch wenn der zivilrechtliche und Unterstüzungswohnsitz nicht ändert?
In meinem aktuellen Beispiel wohnt der Klient in einer Istitution im Kanton Aargau, der zivilrechtliche Wohnsitz bleibt aber im Kanton Uri.
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
Yvonne Suter

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Frau Suter
Für die Bestimmung der Prämienregion, die auf eine versicherte Person zur Anwendung kommt, ist im Sinne von Art. 61 KVG auf den Wohnort, nicht den Wohnsitz im Sinne von Art 23ff. ZGB abzustellen.
Das ist der Ort, wo jemand ständig wohnt, effektiv lebt, und auch dort während einer gewissen Zeit bleiben möchte, selbst wenn dort kein gesetzlicher Wohnsitz besteht.
Pflegeheimbewohner (auch jene unter umfassender Beistandschaft) bezahlen demgemäss, unabhängig vom zivilrechtlichen Wohnsitz, Prämien nach den am Pflegeiheimort massgebenden Tarif (vgl. dazu BGE 126 V 484).
Unter diesen Prämissen ist eine Änderung der Prämien bei einem Eintritt in ein Pflegeheim zulässig.
Ich hoffe, diese Angaben dienen Ihnen.
Peter Mösch Payot