Frau B. besitzt eine Eigentumswohnung, dass sie selbst bewohnt. Weil sie ihre Hypothekarzinsen nicht mehr bezahlen konnte, kündigte die Bank den Rahmenvertrag für Grundpfandkredit am 7. Oktober 2019 per sofort. In Anwendung der entsprechenden Bestimmungen forderte die Bank die gesamte Kapitalschuld sowie offene Zinsen und Verzugszinsen per 30.04.2020 zur vollständigen Zahlung. Weiter kündigte die Bank per 30.04.2020 die Schuldbriefforderung aus dem Schuldbrief. Weil die Forderung bis zum genannten Zeitpunkt nicht vollumfänglich getilgt wurde, bestritt sie den Rechtsweg (Grundpfandverwertung). Die Zwangsversteigerung wird gemäss der Bank in einem halben Jahr erfolgen.
Frage beantwortet am
Ruth Schnyder
Expert*in Sozialhilferecht
Guten Tag Frau Ottiger
Gerne beantworte ich Ihre Anfrage, soweit dies mir möglich. Es handelt sich wohl vorwiegend um eine Frage im Bereich SchKG, wo meine KollegInnen der Schuldenberatung FachexpertInnen sind. Aus sozialhilferechtlicher Sicht kann ich Folgendes zu Ihrer Frage beisteuern: Nach § 16 SHG ZG kann die wirtschaftliche Hilfe davon abhängig gemacht werden, dass bestehende oder künftige vermögensrechtliche Ansprüche bzw. Forderungen abgetreten werden. Die Sozialhilfe kann gestützt auf die Abtretung gegenüber dem Dritten (also dem künftigen Käufer der Liegenschaft) verlangen, dass dieser die Forderung im rückerstattungspflichten Umfang direkt an die Sozialhilfe leistet. Anschliessend verfügt die Sozialhilfe ihre Rückerstattung gestützt auf § 25 Abs. 1 lit. b SHG ZG. D.h. in Ihrem Fall wäre vom Klienten sicher eine Abtretung des künftigen Verkaufserlöses gegenüber dem noch unbestimmten Käufer der Liegenschaft zu verlangen, wobei die mittels Schuldbrief gesicherte Forderung der Bank Priorität haben wird, zumal der Schuldbrief bereits zeitlich früher eingerichtet wurde (Grundsatz der zeitlichen Priorität). Wie das Verfahren in der Zwangsversteigerung genau abläuft, wann und wem gegenüber die Abtretung anzuzeigen ist usw., diese Fragen möchte ich wie angekündigt meinen KollegInnen des Forums Schuldenberatung übergeben. Sie werden dann direkt im Forum Schuldenberatung die Antwort erhalten.
Freundliche Grüsse
Ruth Schnyder