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Was tun, wenn die Ware nicht geliefert wird?

Veröffentlicht:
05.09.2023
Kanton:
Bern
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Schuldenberatung

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterstützen einen Senior, der aus gesundheitlichen Gründen auf ein Elektromobil angewiesen ist. Der Klient hat ein entsprechendes Mobil bei einer Firma in Basel bestellt. Die Rechnung in der Höhe von Fr. 5'000.- haben wir mit einer Spende unterstützt und im Mai 2023 eingezahlt. Die Rechnung lautet auf den Namen des Klienten. Nun hat die Firma seither nicht geliefert. Sie hat dem Klienten mehrmals einen Liefertermin per What's app mitgeteilt und ihn -teils ohne Erklärung, teils mit fragwürdiger Begründung- nicht eingehalten. Telefonisch ist der Lieferant nicht mehr erreichbar und auch auf E-Mails reagiert er nicht mehr.

Nun haben wir als Organisation im Einverständnis des Klienten (Vollmacht) einen eingeschriebenen Brief an die Firma geschickt, mit einer Lieferfrist von 10 Arbeitstagen. Der Brief wurde nicht abgeholt. Ein zweiter Brief mit einer Nachfrist bis am 15. September 23 wurde heute versandt. Darin wird der Lieferant aufgefordert, die Ware innerhalb der gesetzten Frist zu liefern oder uns den Geldbetrag zurückzuzahlen.

Von einer anderen Firma in Basel wurde uns in der Zwischenzeit mitgeteilt, dass dieser Lieferant unseriös sei und er mehrere Anzeigen am Hals habe. Er sei bekannt für diese "Masche". Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Lieferung nicht erfolgen wird und der Lieferant den Geldbetrag auch nicht zurückzahlen wird.

Welches sind die nächsten rechtlichen Schritte, die unternommen werden können, wenn die Nachfrist verstrichen ist?

Soll eine Anzeige erstattet werden?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Frage beantwortet am

Kathrin Röthlisberger

Expert*in Schuldenberatung

Guten Tag

Vielen Dank für Ihre Anfrage. 

In diesem Fall ist es sinnvoll Strafanzeige zu erstatten. In diesem Rahmen können Sie den entstandenen Schaden als Zivilforderung geltend machen. Wenn bei dieser Firma Geld vorhanden ist, wird dieses nach Abschluss des Verfahrens an die Personen verteilt, welche geklagt haben. Allerdings kann es sehr lange dauern, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Und wenn kein Geld vorhanden ist, können die Geschädigten auch nicht ausbezahlt werden. Trotzdem ist es gut, diese Firma anzuzeigen, so wird auch bekannter, dass sie unseriös ist. 

Zusätzlich ist es möglich, die Firma zu betreiben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Firma Sitz in der Schweiz hat. Dieser Weg ist aufwändig und es entstehen zusätzliche Kosten. Ob Sie über die Betreibung Geld erhalten, ist ungewiss. Es kann sein, dass die Firma nach Erhalt des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag erhebt. Dann müssen Sie sich beim Gericht melden und beweisen, dass eine Forderung besteht. Die Gerichtskosten müssen Sie vorschiessen. Wenn Ihre Forderung durch den Richter bestätigt wird, wird der Rechtsvorschlag aufgehoben und die Betreibung fortgesetzt. Die Gerichtskosten können beim Schuldner eingefordert werden. Wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist, entstehen noch zusätzliche Kosten, da dann auf Konkurs betrieben werden muss. Falls in der Firma kein Geld oder Wertsachen vorhanden sind oder bereits viele andere Gläubiger auch ihr Geld über die Betreibung einfordern, erhalten Sie nichts oder nur wenig. 

Freundliche Grüsse

Kathrin Röthlisberger