Guten Tag
Ein Klient bezieht eine 1/4-IV-Rente und arbeitete daneben als Verkäufer. Das Arbeitsverhältnis wurde ihm auf den 30.04.2018 gekündigt. Die IV sprach ihm ab 01.06.2018 einen 6-monatigen "Arbeitsversuch mit Rente und Coaching" in einem neuen Betrieb zu. Für die Dauer dieser Massnahme wird er ein Taggeld erhalten. Da er im Monat Mai 2018 ohne Einkommen ist bzw. nur der 1/4-Rente, beantragten wir für diesen Monat ein Wartetaggeld. Die IV-Stelle beschied ihm, dass dies nicht möglich sei, gem. Art. 18 Abs. 3 IVV.
Zwar steht in Rz 1045 des KSTI ebenfalls, dass es bei gleichzeitigem Rentenbezug kein Wartetaggeld gebe; Doch gilt dies ebenfalls bei einer Teilrente? Damit kann ja die Existenz meistens nicht gesichert werden.
Freundliche Grüsse
G. Heeb
Soziale Dienste Brügg
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrter Herr Heeb
Art. 18 Abs. 3 IVV sieht klar vor, dass Rentenbezüger, welche sich einer Eingliederungsmassnahme unterziehen, keinen Anspruch haben auf ein Taggeld der IV.
Das Kreisschreiben über die Taggelder in der Invalidenversicherung (KSTI; Stand 1.1.2018) bestätigt dies und macht keine Ausnahme für Teilrentner.
Die bundesgerichtliche Rechtsprechung hat sich soweit ersichtlich noch nicht zur Frage geäussert, ob diese Verordnungsnorm so gesetzeskonform sei. Zumal sich Fragen der Rechtsgleichheit stellen, da bei ALV-Bezügern ein Taggeld gewährt wird seitens der IV, verbunden mit einer Kürzung (vgl. Art. 21septies IVV).
Es ist also denkbar, dass es sich lohnen könnte, in einem geeigneten Fall diese Frage mal bis zu höheren Gerichten oder seitens des Bundegerichts überprüfen zu lassen.
Ich gehe aber davon aus, dass vorab die Praxis sich an das IVV und das Kreisschreiben halten wird.
Sollten Sie diesen Fall als Musterfall vor die Gerichtsinstanzen tragen wollen, rate ich Ihnen, hierfür (für Ihren Klienten) Beratung und Unterstützung einer einschlägigen Beratungsstelle oder einer Anwältin in Anspruch zu nehmen
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Prof. Peter Mösch Payot