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Vorzeitige Policeänderung aufgrund finanzieller Notlage

Veröffentlicht:
15.06.2020
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag

Ein Pat. hat ein Versicherungspaket (Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz usw.) für welches er eine Jahresprämie von über CHF 640 zu zahlen hat. Die Prämie für das Jahr 2020 ist noch offen und bereits in Betreibung (noch kein Verlustschein). Nun hat sich der Pat. beim Sozialamt angemeldet. Das Sozialamt würde dem Pat. eine Privathaftpflichtversicherung von max. CHF 250/Jahr finanzieren.

Solange die offene Forderung von über CHF 640 nicht beglichen ist, ist der Pat. nicht privathaftpflichtversichert! Ich habe die Versicherung um eine vorzeitige Abänderung der Police aufgrund der Notlage des Pat. gebeten. Der Kundenberater klärte dies ab und meinte dann "Gemäss Kundenbuchhaltung ist eine Veränderung der Police nicht möglich, da am 19.05.2020 bereits die Betreibung eingeleitet wurde." Die zuständige Person des Sozialamts hat den Kundenberater nun auch noch angeschrieben und gesagt, dass der Pat. diese Forderung wirklich nicht bezahlen kann und um Kulanz gebeten. Rückmeldung noch ausstehend.

Ist es üblich das Versicherungen in solchen Fällen auf ihrer Forderung beharren und sich nicht kulant zeigen? Haben Sie Tipps für das weitere Vorgehen? 

Freundliche Grüsse
S. Britt

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Frau Britt

Es handelt sich hier ja um einen Fall aus dem Feld der Privatversicherungen. Die grundsätzlichen Rechte und Pflichten und die Bedingungen der Versicherung ergeben sich aus den entsprechenden Policen und AVB (Versicherungsbedingungen).

Die entsprechenden Praktiken und Vorgehensweisen zu Kulanz und Inkasso sind je nach Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich.

Tatsächlich ist es ratsam, wenn man z.B. seitens der Sozialhilfe der  Versicherung glaubhaft machen kann, dass wegen der finanziellen Situation eine Betreibung etc. ins Leere läuft, bzw. nur (von der Gläubigerin zu deckende) Betreibungskosten mit sich bringt. Insoweit lohnt es sich, dran zu bleiben und bei einer bereits bestehenden Betreibung schriftlich das Gesuch um Kulanz und die Unmöglichkeit der Erfüllung darzutun. Ev. besteht allerdings auch die Möglichkeit eines Teilverzicths oder einer Teilabzahlung, die von der versicherten Person angeboten werden könnte (aus dem Grundbedarf). 

Im Übrigen kann versucht werden, eine vom SD akzeptierte Privathaftpflichtversicherung etc. über eine andere Versicherungsgesellschaft abzuschliessen.

Ich hoffe, das dient Ihnen.

Prof. Peter Mösch Payot