Guten Tag
Wir sind eine ambulante Beratungsstelle im Kanton Zürich. Gelegentlich werden wir von der IV angeschrieben, mit der Bitte um einen Arztbericht zu unseren KL/PT. Dafür sendet uns die IV jeweils das Formular "Arztbericht: Berufliche Integration/Rente" zu. Bis anhin haben wir für diese Berichte jedoch unsere eigene Vorlage verwendet. Diese ist wie folgt strukturiert:
Ausgangslage:
aktuelle Diagnosen:
Befunde bei Behandlungsbeginn:
Psychopathologische Befunde:
Psychosoziale Befunde:
Somatik:
Medikation:
Involvierte Stellen:
Anamnestische Angaben:
Behandlungsverlauf (xxx an unserer Beratungsstelle xxx):
Problementwicklung:
Arbeitsfähigkeit:
Prognose:
Mit dieser Berichtsstruktur gelang es uns, die Situation unserer KL/PT umfassend abzubilden. Zudem hilft es, den Kausalzusammenhang zwischen (körperlichen, geistigen oder psychischen) Gesundheitsschanden und Erwerbsunfähigkeit (resp. der Unmöglichkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen) flüssig herzuleiten.
Gerne hätten wir nun eine Einschätzung zu dieser Berichtsstruktur. Was sind Ihre Erfahrungen?
- Erhöhen wir mit einer eigenen Vorlage die Chancen auf eine Leistung der IV? Wenn ja, ist unsere Vorlage schlüssig oder muss was verändert werden?
- Bevorzugt die IV ihr Formular eigenes Formular oder spielt dies alles nicht so eine grosse Rolle?
Besten Dank für die Rückmeldung und freundliche Grüsse
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Guten Tag
Die von Ihnen genannte Grundstruktur erscheint nach meiner Erfahrung gut geeignet abzubilden,
- welche Gesundheitsschädigugnen medizinisch ausgewiesen in welchem Mass vorliegen (das muss dann auch fachmedizinisch ausgewiesen sein
- welche Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für die Eingliederungsfähigkeit bestehen.
-welche Auswirkungen die Gesundheitsschädigung hat bzgl. Hilfsmittelbedarf, Hilflosigkeit und bleibender Erwerbsunfähigkeit, bzw. Unfähigkeit im Aufgabenbereich.
- inwieweit die Folgen der Gesundheitsschädigung durch Medikamente oder med. Massnahmen verbesserbar sind.
Auch die vorgefertigten Formulare der IV lassen aber zu, die entsprechenden Angaben anzubringen.
Eher entscheidend als die Struktur der Formulare ist deren Inhalt und die Qualität der Begründung und Herleitung.
Als allgemeine Orientierung können analog die Hinweise dienen in den Vorlagen von Versicherte Schweiz für Arztberichte. Siehe https://versicherte-schweiz.ch/wp-content/uploads/2022/09/Empfehlungen-fuer-Arztberichte.pdf
Es ist zu beachten, dass insb. eine medizinische Basierung der Ausführungen entscheidend ist.
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Prof. Peter Mösch Payot