Guten Tag liebes Expertenteam, ich gelange mit folgender Anfrage an Sie:
Ein Klient hat sich bei unserem Dienst im Kanton Bern für präventive Beratung gemeldet. Er bezieht eine AHV-Rente und Ergänzungsleistungen. Er bekundet Schwierigkeiten in der Administration mit der Krankenkasse und dem Einreichen der Leistungsabrechnungen bei der Ausgleichskasse. Ich habe mir entsprechende Vollmachten ausstellen lassen. Die Auskunft der Ausgleichskasse war, dass der Klient seit 2015 keine Krankheitskosten geltend gemacht habe. Daraufhin habe ich die Krankenkasse gebeten mir sämtliche Leistungsabrechnungen ab 2015 einzureichen. Die Krankenkasse lehnte dies ab, mit der Begründung die Vollmacht sei datiert vom November 2017 und somit können sie die gewünschte Korrespondenz nicht an unseren Dienst schicken, jedoch sehr wohl an den Klienten.
Ist die Auskunft der Krankenkasse korrekt? Schliesslich haben wir auch die Abrechnung von der Ausgleichskasse aus dem Jahr 2015 bekommen. Wenn ja, was bräuchte es oder welche Formulierung wäre nötig, dass wir im Auftrag vom Klient die Abrechnungen einfordern könnten?
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
Sabine Bauer
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Liebe Sabine
Bei Vollmachten ist entscheidend, dass deren Bezugspunkt konkret benannt sind.
Ansonsten können Sozialversicherungen unter Umständen nicht abschätzen, ob und inwieweit tatsächlich ein Einverständnis der versicherten Person besteht für eine Weitergabe von Daten.
Die Sozialversicherungen gehen in der Praxis unterschiedlich streng mit den entsprechenden rechtlichen Grundlagen um,. Ich rate dazu, dass der Klient eine Vollmacht ausfüllt, welche konkret die Informationen/Dokumente/Korrespondenzen benennt, welche die Krankenkasse herausgeben soll.
Etwa so:
"Anweisung/Vollmacht
Ich, X, weise die Krankenversicherung y an, sämtliche Leistungsabrechnungen der Krankenversicherung mit mir vom a bis zum b an Frau C, Sozialdienst xxx zu übermitteln.
Datum, Unterschrift X"
Klappt das nicht, so ist wohl der indirekte Weg, also dass der Klient sich die Unterlagen zuerst an sich selber ausliefern lässt, am einfachsten.
Ich hoffe, das dient Dir.
Peter Mösch Payot
Lieber Peter
danke für Deine schnelle Antwort.
Wünsche noch einen guten Rutsch.
Beste Grüsse
Sabine