Sehr geehrter Herr Pärli
Eine Klientin mit Aufenthaltsbewilligung F hat beim Staatssekretariat für Migration SEM einen Antrag auf einen Wechsel der B-Bewilligung mit Flüchtlingsstatus angefragt,
ob es eine Möglichkeit gäbe den Flüchtlingsstatus abzugeben und eine Bewilligung ohne Flüchtlingsstatus zu erhalten.
Ihr wurde mitgeteilt, dass das Asyl in der Schweiz gemäss Asylgesetz erlischt, wenn der Flüchtling freiwillig darauf verzichtet (Art. 64 Abs. 1 Bst. c AsylG).
Die freiwillige Verzichtserklärung würde für Frau T. zur Folge haben, dass sie künftig nicht mehr dem Asylgesetz, sondern den für ausländische Personen in der Schweiz geltenden Bestimmungen des Ausländergesetzes (AuG) unterstehen würde. Da sie nicht mehr dem internationalen Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 unterstehen würde, würde der gestützt auf dieses Abkommen ausgestellte Reiseausweis für Flüchtlinge eingezogen werden. Die heimatlichen Ausweisschriften würden Frau T. nach Rückgabe des Reiseausweises durch den Migrationsdienst des Kantons Bern ausgehändigt werden.
Was heisst dies für die Klientin? Was kann die Klientin verlieren, wenn sie diese freiwillige Verzichtserklärung unterschreibt?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für ihre Bemühungen!
Freundliche Grüsse
Eva Conti
Frage beantwortet am
Kurt Pärli
Expert*in Arbeitsrecht
Sehr geehrte Frau Sacchi
Besten Dank für Ihre Anfrage, die nicht wirklich ins Forum Arbeitsrecht passt. Meine Antwort fällt deshalb nur sehr kurz und summarisch aus, zumal Asyl- und Ausländerrecht auch nicht mein Spezialgebiet darstellt.
Wie Sie richtig schreiben, hat der Verzicht auf Asyl zur Folge, dass die Frage des Aufenthaltsanspruchs in der Schweiz künftig ausschliesslich nach dem AuG beurteilt wird. Ihre Klientin hat heute eine B-Bewilligung. Diese wird durch die Asylverzichtserklärung nicht berührt. Wenn es indes um die Verlängerung der B-Bewilligung geht, wird diese Frage einzig nach dem AuG beurteilt (da der Anspruch nach AsylG weggefallen ist).
Das Staatssekretariat für Migration SEM hat zu den Fragen rund um den Asylverzicht ein Informationsschreiben publiziert, Sie finden es hier: https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/asyl/verfahren/hb/e/hb-e6-d.pdf
Für weitere Fragen wenden Sie sich am besten an eine Ausländer/innen-Beratungsstelle.
Mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen
Kurt Pärli
Sehr geehrter Herr Pärli
Besten Dank für ihre Antwort. Sie haben mir damit bereits weitergeholfen.
Freundliche Grüsse
Eva Sacchi