Geschiedene Eltern, Kind volljährig. Konsumiert sei drei Jahren Drogen, zwei Mal Ausbildung abgebrochen, halbes Jahr im Strafvollzug. Keine und nicht in Ausbildung. Wurde von den Eltern rausgeworfen. Keinen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen, muss Sozialhilfe beantragen.
Frage: Soweit ich informiert bin, ruht die Unterstützungspflicht bei Volljährigen, wenn nicht in Ausbildung. Die Gemeinde kann also nicht von den Eltern verlangen, dass sie ihr Kind finanziell unterstützen. Kommt die Verwandtenunterstützung zum Zug? Unter welchen Kriterien können die Eltern zur Unterstützung verpflichtet werden?