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Versteuerung Kinderrente

Veröffentlicht:
08.02.2018
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Hallo Peter
wir haben folgende Frage für den Kanton Bern:
Eine Klientin hat eine IV Rente sowie Ergänzungsleistungen und lebt seit Jahren in einem Wohnheim. Sie zahlte bisher keine Steuern aufgrund Art. 41.
Nun hat die volljährige Tochter, welche platziert war und nicht bei ihr aufgewachsen ist, nachträglich eine IV Kinderrente erhalten. Diese wurde nun in der Steuerveranlagung 2016 von der Klientin nacherfasst und muss von ihr versteuert werden. Der Antrag auf Art. 41 wurde abgelehnt.
Ist die Klientin effektiv steuerpflichtig für die Kinderrente der volljährigen Tochter?
Besten Dank für Deine Bemühungen.
Sabine Bauer

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Liebe Sabine
Tatsächlich ist es steuererechtlich so, dass Kinderrenten aus der 1. und 2. Säule durch den Rentner zu versteuern sind. Das gilt auch dann, wenn die Kinderrenten dem erwachsenen Kind in Ausbildung direkt zukommen. Das hat damit zu tun, dass materiell die Kinderrenten eine Leistung für die Rentnerin oder den Rentner sind.
Zu beachten ist, dass auf der anderen Seite kinderbezogene Abzüge gemacht werden können.
Siehe dazu für den Kanton Bern: www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/display/taxinfo/Kinder-+und+Waisenrenten
Ich hoffe, das dient Dir.
Peter Mösch Payot

Lieber Peter
danke für Deine Bemühungen.
Beste Grüsse
Sabine