Guten Tag
Ich wollte mich erkundigen, ob es für einen Jugendlichen (16) möglich ist, ohne elterliche Vollmacht einen neuen Versicherungsvertrag KVG abzuschliessen? Meines Wissens benötigt es dafür die Unterschrift der Erziehungsberechtigten. Nun wurde dem Jugendlichen jedoch von dem Versicherungsvertreter versichert, dass der neue Vertrag rechtskräftig ist.
Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Freundliche Grüsse
Robin Reinhard
Sozialarbeiter i.A.
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrter Herr Reinhard
Gemäss Art. 19 ZGB gilt, dass selbst urteilsfähige Jugendliche nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters Verpflichtungen eingehen oder Rechte aufgeben können.
Da ein Versicherungsvertrag immer auch mit Pflichten verbunden ist (Prämienzahlung) ist er also nur gültig mit der (allenfalls auch nachträglichen) Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil oder Beistand mit entsprechendem Mandat).
Die Eltern schliessen die Versicherung im Namen und auf Rechnung des Kindes, eben als gesetzliche Vertreter, ab (vgl. Bundesgerichtsentscheid 9C_660/2007 E.3.2; Art. 304 ZGB).
Ein neuer Versicherungsvertrag, welcher durch das Kind unterzeichnet wird, kann also NUR dann rechtskräftig werden, wenn die Eltern diesem Vertrag zustimmen. Wobei dies im Prinzip auch mündlich möglich ist. Schon aus Beweiszwecken ist aber eine schriftliche Kundgabe des Einverständnisses notwendig.
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Prof. Peter Mösch Payot