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versicherter Verdienst, Mitberücksichtigung zusätzlichen, regelmässigen Geldbeträgen

Veröffentlicht:
15.04.2019
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht

Sehr geehrtes Experten-Team
Herr X. arbeitet seit vielen Jahren im gleichen Betrieb als Lastwagenchauffeur. Sein Lohn setzte sich wie folgt zusammen: Grundlohn von welchen Sozialversicherungsabzüge gemacht wurden + eine fixe Summe pro Monat welche als Spesen auf der Lohnabrechnung deklariert wurden und von welcher keine Abzüge gemacht wurden. Die effektiven (echten) Spesen hat er zusätzlich erhalten.
Herr X. hatte vor einem Jahr eine Hirnblutung und ist seither 100% AUF. Er erhält KTG. Das KTG beträgt 80% seines Grundlohnes. Die zusätzliche fixe Summe, die als Spesen deklariert waren, sind bei der Berechnung nicht berücksichtigt worden.
Da dieser fixe Betrag jeweils monatlich ausbezahlt wurde, gilt dieser als Bestandteil des Lohnes und müsste für die Berechnung des KTG mitberücksichtigt werden?
Sollte Herr X. Anspruch auf eine IV Taggeld oder Rente haben, wird dann ebenfalls nur der Grundlohn berücksichtigt?
Kann Herr X. etwas tun, damit dieser fixe Betrag als Lohn anerkannt wird?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
Luzia Schwegler

Frage beantwortet am

Kurt Pärli

Expert*in Arbeitsrecht

Sehr geehrte Frau Schwegler
Taggelder Krankentaggeldversicherung und auch Taggelder der Invalidenversicherung basieren auf dem versicherten Lohn, auf dem auch entsprechend Prämienbeiträge abgeführt worden sind, insoweit haben der Taggeldversicherer und ggf. die IV auf den vom Arbeitgeber als versicherten Lohn gemeldeten Beitrag abzustützen. Zumindest hinsichtlichAuf der AHV/IV-Beiträge ist indes zu beachten, dass im Gesetz klar geregelt ist, was zum versicherten (massgebenden) Lohn gehört und was nicht, beachten Sie hier die Randziffern 3009 ff. der Wegleitung zum massgebenden Lohn. https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6944/download
Sie erwähnen, dass ein Pauschale für Spesen abgemacht und abgerechnet wurde und die effektiven Spesen dann zusätzlich abgerechnet wurden. In diesem Fall handelt es sich bei der Pauschale um Lohn ist der Betrag gehört deshalb zum versicherten Lohn. Die Arbeitgeber muss gegenüber der AHV die entsprechenden Beiträge nachzahlen (kann aber dem Arbeitnehmer auch die Arbeitnehmerbeiträge abziehen).
Genügen Ihnen diese Angaben?
Mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen
Kurt Pärli

Sehr geehrter Herr Pärli
Besten Dank für Ihre hilfreiche Antwort.
Freundliche Grüsse
Luzia Schwegler