Die Klientin bezog jahrelang wirtschaftliche Sozialhilfe und erhielt nun rückwirkend eine ganze IV-Rente und Ergänzungsleistungen zugesprochen. Die Sozialhilfestelle hat eine Abrechnung der Rückerstattung der zeitlich korrekten Periode vorgenommen und führt darin sämtliche Auslagen auf, inkl. Kosten für das monatliche Beschäftigungsprogramm (was im Rahmen der SIL gewährt wurde), der IZU und der entsprechenden ÖV-Kosten. Sind die Verrechnung dieser Gelder rechtskonform? Im Handbuch der Sozialhilfe Kt. ZH konnte ich im Kapital unter Rückerstattung rechtmässig bezogener Leistungen dazu nichts finden.