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Verrechnung Rückforderung EL mit IV

Veröffentlicht:
04.07.2017
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag
Wenn ich ihrem link folge
Wegleitung über die Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nicht-erwerbstätigen (WSN) in der AHV, IV und EO, Stand 1.1.2017, .
Anhang; Ziiffer 4.
steht da, der Anhang sei aufgehoben (im Text zum Aufgehobenen noch ein Hinweis zum Betreibungsrecht…)?!
Bin ich einem falschen link gefolgt?
MfG M.Blindow

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrter Herr Blindow
Der Verweis zur Bestimmung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums als Grenze für die Zulässigkeit einer Verrechnung von Rückforderungen mit Renten der AHV oder IV gemäss Art. 20 AHVG und Art. 50 IVG findet sich in der aktuellen Wegleitung über die Renten (RWL) in der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (RWL; Stand 1.1.2017):
Hier der Wortlaut
10920 Zur Bestimmung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) vgl. 4. Anhänge: Ziffer 4. der Wegleitung über die Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen (WSN) in der AHV, IV und EO.
Wie Sie richtig feststellen, wurde dieser Anhang aber per 2017 in der Wegleitung über die Beiträge der Selbständigewerbenden und Nichterwerbstätigen in der AHV, IV und EO (WSN; ; Stand: 01.01.2017) aufgehoben. Ich werde das BSV über diesen Fehlverweis informieren.
Der entsprechende Verweis wurde direkt in Rz 3033 der WSN eingefügt.
Er lautet:
Zum Notbedarf (Existenzminimum) gehören ausser dem persönlichen Grundbetrag der oder des Zahlungspflichtigen und deren bzw. dessen familienrechtlichen Unterhaltspflichten insbesondere auch die Miet- und Heizungskosten, die Sozialabgaben sowie allfällige Berufsauslagen und ungedeckte Krankheitskosten. Für Einzelheiten zur Bestimmung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums sind die einschlägigen kantonalen Ansätze und Berechnungsregeln heranzuzie-hen (…). Sie sind bei den entsprechenden Betreibungs- und Konkursämtern zu erfragen, deren Kontaktdaten auf der folgenden Internetseite erhältlich sind: http://www.be-treibung-konkurs.ch/kantone. Ein Beispiel einer kantonalen Richtlinie ist erhältlich unter www.gl.ch/documents/RichtlExMin2009.pdf.
Über jene Links sind also genauere Informationen bezüglich Berechnung des BEX verfügbar.
Danke für den Hinweis.
Ich hoffe, das dient Ihnen so.
Prof. Peter Mösch Payot