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Vermögensverzicht EL

Veröffentlicht:
22.03.2017
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Herren
Herr X besitzt ein Haus, welches er auch selbst bewohnt. Dieses wurde ihm vor ca. 10 Jahren von seinem Vater überschrieben. Die Hypothekarlast wurde bisher von seinem Vater getragen.
Herr X bezieht eine ¼ IV Rente. Im Herbst letzten Jahres verlor er seine Arbeitsstelle (erster Arbeitsmarkt). Zurzeit wird eine Erhöhung der Rente geprüft, weiter wird Herr X vermutlich eine Stelle im zweiten Arbeitsmarkt antreten. Er bezieht aktuell Arbeitslosentaggelder und hat keinen Anspruch auf EL.
Der Vater von Herr X ist ins Altersheim eingetreten und kann die Hypothekarlast nicht länger tragen. Die Bank verlangt nun den Verkauf des Hauses.
Herr X plant das Haus an seine Schwester zu verkaufen und miete an sie zu entrichten. Weiter möchte Herr X mit dem Geld aus dem Hausverkauf dieses renovieren.
Da Herr X in Zukunft vermutlich weniger Einkommen erzielt, wird er sobald das Vermögen aufgebraucht ist EL beziehen müssen, um seine Existenz zu sichern. Für mich stellt sich nun die Frage, ob die EL die Ausgaben für die Renovation als Vermögensverzicht beurteilt?
Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im voraus bereits bestens.
Freundliche Grüsse
Luzia Schwegler

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Frau Schwegler
Wenn ich den vorliegenden Sachverhalt richtig interpretiere soll das Haus an die Schwester verkauft werden und dann mit dem Erlös des Verkaufs renoviert werden.
Das bedeutet dann einen Vermögensverzicht, wenn damit real die Schwester eine renovierte Liegenschaft erhält, bzw. eine Renovation ihrer bereits überschriebenen Liegenschaft, ohne dafür eine angemessene Gegenleistung zu erbringen. In diesem Umfang wäre dies ein Vermögensverzicht und es müsste mit einer Aufrechnung gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG gerechnet werden.
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Prof. Peter Mösch Payot