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Vermögensfreibetrag: Einmal pro Monat unter dem Freibetrag oder der Kontosaldo Ende Monat als Referenz?

Veröffentlicht:
10.03.2026
Kanton:
Luzern
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Die Klientin bezieht WSH. Sie ist sehr sparsam. Einmal pro Monat, wenn sie ihre Einzahlungen gemacht hat, ist ihr Kontostand unter dem Vermögensfreibetrag. Wenn die WSH-Gutschrift eintrifft, ist der Kontostand wieder höher als der Freibetrag. Das heisst am Monatsende ist sie jeweils etwa 400.- bis 700.- über dem Vermögensfreibetrag. Die Frage ist nun, ob es ausreichend ist, wenn die Klientin einmal pro Monat unter dem Freibetrag ist oder ob der Kontostand per Ende Monat als Referenz genommen werden muss. Meiner Meinung nach besteht keine systematische Vermögensanhäufung. Der Kontostand ist immer etwa gleich. Wie wird das allgemein im Kanton Luzern gehandhabt?