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Vermögen (IV-Rente, BVG-Rente, EL) - Meldepflicht Betreibungsamt / Schuldenverwaltung?

Veröffentlicht:
13.05.2019
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Schuldenberatung

Sehr geehrte Damen und Herren

Meine Klientin erhielt rückwirkend eine IV-Rente, eine BVG-IV-Rente und Ergänzungsleistungen. Es sind diverse Schulden vorhanden

-          Schulden aus einem Konkurs auf dem Jahr 2009 in Höhe von CHF 60‘000.-,

-          Schulden bei seiner Mutter, die ihn nicht betrieben hat, in Höhe von CHF 15‘000.-

-          Schulden bei der Alimentenstelle, die nicht betrieben wurden, in Höhe von CHF 12‘000.-

-          Keine aktuellen Zahlungsbefehle oder Pfändungen.

Sein aktuelles Vermögen beträgt CHF 30‘000.- (Rückzahlungen IV-Rente, eine BVG-IV-Rente und Ergänzungsleistungen sowie Aufhebung eines Freizügigkeitskonto bei einer Bank in Höhe von CHF 9‘000.-). Der Klient würde gerne die Schulden bei seiner Mutter bezahlen und den restlichen Betrag direkt erhalten. Meine Frage lautet:

Wie ist die korrekte Vorgehensweise? Bin ich verpflichtet den Betrag dem Betreibungsamt zu melden und das Betreibungsamt schaut weiter, wer wie viel erhält? Muss ich zuerst die Alimente bezahlen? Kann ich dem Wunsch des Klienten ausführen?

Besten Dank für Ihre Hilfe und Anregungen.

 

Freundliche Grüsse

 

Fatma Kröner

Frage beantwortet am

Doris Platania

Expert*in Schuldenberatung

Sehr geehrte Frau Kröner,

 

Vielen Dank für Ihre Frage.

Da es keine laufende Pfändung oder Betreibung gibt, muss das Vermögen auch nicht beim Betreibungsamt gemeldet werden.

Wenn sich jetzt ein Gläubiger aus dem Konkurs meldet kann die Einrede "kein vermögensbildendes Einkommen nach Konkurs" nicht mehr gelten. Auch bei einer neuen Betreibung kann das Geld für die aktuelle Forderung genommen werden.

Wichtig ist die Steuern des Jahres der Auszahlung der IV-Rückzahlung im Auge zu behalten, also dieses Geld auf die Seite zu legen, bzw. evtl. Akonto einzuzahlen (je nach Kanton ist das möglich).

Ansonsten kann ihr Klient frei entscheiden, wo das Geld hinfliessen sollte, also welche Schulden gezahlt werden sollen und welche nicht.

Evtl. macht es Sinn mit einer Schuldenberatungsstelle eine Gesamtsanierung zu überlegen. Falls das das Ziel Ihres Klienten sein sollte.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne melden.

 

Freundliche Grüsse

Doris Platania