Wenn eine jugendliche Person in einer Institution lebt und mit einer Erstausbildung startet bevor sie volljährig ist, müsste grundsätzlich eine Finanzierung bis zum Ende der Erstausbildung möglich sein.
Wie ist das, wenn ein Elternteil gestorben ist und die jugendliche Person durch eine Lebensversicherung über CHF 100'000 auf ein gesperrtes Konto erhält, auf das mit Erreichung der Volljährigkeit zugegriffen werden kann. Gehe ich recht in der Annahme, dass in diesem Fall zuerst auf das Vermögen zurück gegriffen würde?
Besten Dank.