Guten Tag
Eine Klientin hat aus der Zeit vor der Volljährigkeit ein Guthaben aus seinerzeitigen IV Kinderzusatzrenten auf einem Konto angehäuft, benötigt nun aber die Finanzierung einer institutionellen Betreuung im Erwachsenenalter und somit Sozialhilfe (hat keine laufende IV Rente mehr). Müssen/dürfen diese Vermögenswerte von der Sozialhilfe angetastet werden oder sind diese Vermögenswerte von knapp 28'000.-- geschützt?
Danke für die Behandlung der Anfrage.