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Verfügung nötig für abgelehnte Leistung nach Ablösung?

Veröffentlicht:
21.11.2025
Kanton:
Zürich
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Guten Tag

Wir haben einen Ukrainer mit Schutzstatus S, der infolge Erwerbstätigkeit per 30.04.2025 von der Asylsozialhilfe abgelöst worden ist.

L

Klient ist damit nicht einverstanden und wünscht nun eine beschwerdefähige Verfügung, damit er gegen uns vorgehen kann.

Müssen wir ihm die Verfügung ausstellen oder ist das nicht nötig?

Besten Dank