Guten Tag
Wir haben einen Ukrainer mit Schutzstatus S, der infolge Erwerbstätigkeit per 30.04.2025 von der Asylsozialhilfe abgelöst worden ist.
L
Klient ist damit nicht einverstanden und wünscht nun eine beschwerdefähige Verfügung, damit er gegen uns vorgehen kann.
Müssen wir ihm die Verfügung ausstellen oder ist das nicht nötig?
Besten Dank