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Unterstützungspflicht nichtverheirateter Eltern

Veröffentlicht:
08.10.2026
Kanton:
Bern
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Ein Paar wird demnächst Eltern. Das Paar ist nicht verheiratet, sie sind aber gemäss eigenen Angaben seit etlichen Jahren ein Liebespaar. Sie leben nicht zusammen und wollen auch nach der Geburt des gemeinsamen Kindes keinen gemeinsamen Haushalt gründen. Die Gründe sind unklar, die Vermutung ist, dass sie dadurch mehr Sozialhilfeunterstützung erwirken wollen.

Die Kindsmutter hat eine ungekündigte Anstellung als Heilpädagogin in einer Schule, der Kindsvater wird seit über 10 Jahren durch die Sozialhilfe unterstützt.

Die beiden Haushalte befinden sich geografisch nahe beieinander.

Die Mutter überlegt sich, den Mutterschaftsurlaub auf ein halbes Jahr zu verlängern und für die Zeit nach der Mutterschaftsversicherung Sozialhilfe zu beantragen (entsprechende Voranfrage wurde bei uns gemacht).

Wie berechnet sich das Sozialhilfebudget für den Mann, wenn das Kind bei der Mutter wohnt. Wie wäre es, wenn das Kind bei ihm wohnen würde.

Sollte das Kind bei der Mutter wohnen, aber regelmässig vom Vater beaufsichtigt, wie würde sich dies auf die Sozialhilfe vom Mann auswirken?

Besten Dank für ihre Einschätzung.