Guten Tag
Eine Patientin hat seit ihrem Unfall jeweils orthopädische Schuhe von der Unfallversicherung finanziert bekommen. Zwischenzeitlich hatte sie eine Bezugspause (wie lange und der Grund für die Bezugspause sind mir unbekannt). Nun ist die Patientin im Pensionsalter und die Unfallversicherung lehnt die Finanzierung der orthopädischen Schuhe, welche sie eigentlich immer gebraucht hätte ab. Darf die Unfallversicherung dies nun ablehnen? und wenn ja, warum? Hat dies einen Zusammenhang mit der Bezugspause und/oder mit dem Wechsel ins AHV Alter?
Besten Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Sehr geehrte Frau Höhn
Ich rate Ihnen in diesem Fall, dass die Klientin oder Sie mit deren Vollmacht, bei der Unfallversicherung im ersten Schritt Akteneinsicht zu verlangen. So kann abgeleitet werden, was die Begründung sein könnte. Ev. ist nachher (wenn noch nicht geschehen) eine Verfügung zu verlangen. Dagegen kann dann ein Rechtsmittel, namentlich eine Einsprache geprüft werden.
Der Anspruch auf Hilfsmittel der Unfallversicherung ist in Art. 11 UVG geregelt. Hilfsmittel werden gewährt, wenn diese unfallbedingte Schädigungen oder Funktionsausfälle ausgleichen. Es besteht nur ein Anspruch auf einfache und zweckmässige Hilfsmittel. Orthopädisches Schuhwerk gilt gemäss der Hilfsmittelverordnung der Unfallversicherung (HVUV) mit dazu.
Aufgrund der ohne Akteneinsicht noch etwas unklaren Sachverhaltskenntnis kann ich nur spekulieren: Ev. geht die Unfallversicherung davon aus, mit Blick auf den längeren Unterbruch des Bezuges die Notwendigkeit der Schuhe nicht mehr durch den Unfall kausal begründet ist.
Ob dem tatsächlich so ist, lässt sich nur auf der Basis der Unfallversicherungsakten und der medizinischen Akten genauer eruieren.
Soweit der Hilfsmittelbedarf weiterhin unfallbedingt ist besteht der Anspruch auch über das Pensionsalter hinaus (BGE 141 V 30 E.3.2.5).
Ich hoffe, das dient Ihnen.
Prof. Peter Mösch Payot