Guten Tag
Im Rahmen der Sozialberatung einer Klientin kam die Frage auf, wie es sich mit der Unfallversicherung verhält, wenn die Klientin mehrere Arbeitgeber habe. Sie ist als Reinigungskraft tätig und hat verschiedene Auftraggeber mit Pensen zwischen 2 - 3 Std. in der Woche.
Zurzeit ist sie noch auf Stundenlohnbasis bei einer Putzfirm angestellt. Davon möchte sie sich loslösen, weil sie meint, dass sie als Selbstständige mehr Geld verdienen könnte.
Vielen Dank und beste Grüsse
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Guten Tag!
Soweit die Betroffene als Selbständige tätig ist so ist die Unfallversicherung freiwillig. Sie kann eine solche abschliessen, muss aber nicht. Mit Blick auf den Versicherungsschutz bei Erwerbsausfall, Invalidität und hinsichtlich unfallbedingten Heilbehandlungen ist das aber sehr zu empfehlen.
Bei mehreren Arbeitsverhältnissen mit Kleinpensen als unselbständig Erwerbstätige sieht die Rechtslage folgendermassen aus:
Die Unfallversicherung bzgl. Berufsunfällen ist auf jeden Fall, und unabhängig vom Pensum obligatorisch. Wurde keine Versicherung abgeschlossen, so kann trotzdem eine Unfallmeldung erfolgen (ev. bei der Ersatzkasse UVG). Die Leistungen sind dann zu gewähren, die Prämien können im Nachhinein erhoben werden.
Bezüglich des Schutzes bei Nichtberufsunfällen ist die Sache etwas komplexer: Grundlage ist Art. 13 UVV. Gemäss diesem sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt, auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit dieses Mindestmass nicht erreicht, gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle.
Das Erfordernis einer Mindestarbeitszeit von acht Wochenstunden für die Versicherung von Nichtbetriebsunfällen sind die acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber zu leisten (BGE 134 V 412).
Kleinpensen bei diversen Arbeitgebern werden also zur Frage des Erreichens der NBU-Schwelle NICHT zusammengezählt.
Ich hoffe, das dient.
Peter Mösch Payot