Lieber Peter
eine KL hat als Reinigungskraft zwei Teilzeitanstellungen: ein Pensum umfasst 20%, das andere Pensum ist wechselnd und beträgt im Durchschnitt 2.5h pro Woche. Der Unfall ereignete sich nach Arbeitsschluss auf dem Heiweg von der Tätigkeit der 20%-Anstellung.
Der zweite Arbeitgeber weigert sich, die Anmeldung bei der Unfallversicherung vorzunehmen. Ist das Vorgehen korrekt? - Wie sehen die Leistungen des zweiten Arbeitgebers bezüglich Lohnfortzahlung sowie Unfalltaggeld aus?
Besten Dank für Euren fachlichen Input!
Beste Grüsse
Roland Lukas
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Lieber Roland
Für die Frage der Versicherungsunterstellung für Nichtberufsunfälle besteht eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von acht Stunden (Art. 13 Abs. 1 UVV). Dabei gilt, dass bei mehreren Teilzeitarbeitsverhältnissen die Arbeitszeiten bei den verschiedenen Arbeitgebern nicht zusammengezählt werden. Jedes Arbeitsverhältnis ist einzeln zu betrachten (BGE 139 V 457 E.7).
Ein Versicherungsschutz für NBU besteht dann, wenn in mindestens einem Arbeitsverhältnis die Mindestgrenze von acht Stunden erreicht.
Wenn ich deine Fallbeschreibung richtig verstehe, so ist dies bei der Anstellung eins der Fall.
Hingegen besteht für die Berufsunfallversicherung kein Mindestpensum.
Im vorliegenden Fall geht es um einen Arbeitswegunfall. Dieser ist zwar im Prinzip ein Nichtberufsunfall. Wäre die Person nicht NBU-versichert wäre es aber gemäss Art. Abs. 2 UVG ein Berufsunfall.
Dabei gilt, dass dann, wenn eine Person bei mehreren Arbeitgebern tätig ist, aber wie hier nur bei einer für NBU versichert ist, der Arbeitswegunfall als Nichtberufsunfall gilt (BGer 8C_1029/2010 vom 20.4.2011).
Vor diesem Hintergrund ist es wohl korrekt, dass der zweite Arbeitgeber den genannten Unfall nicht als Unfall anmeldet.
Als versicherter Lohn gilt dann übrigens gemäss Art. 23 Abs. 5 UVV, dass für die Frage der Höhe des Taggeldes der Gesamtlohn aus allen Arbeitsverhältnissen relevant ist. Unabhängig davon, ob bzgl. der Arbeitverhältnisse eine Deckung nur bei NBU oder auch bei BU begründet.
Ich hoffe, das dient Dir.
Peter Mösch Payot