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Überbrückungsrente

Veröffentlicht:
28.04.2022
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Guten Tag 

bei mir ist ein 59-jähriger Mann, der im April 2023 60 Jahre alt wird. Wenn er keinen Job findet, wird er im Oktober 22 ausgesteuert. Er hat noch etwas Vermögen um einige Monate durchzuhalten, fällt also nicht sofort in die Sozialhilfe. Meine Frage:

Kann er ab seinem 60. Geb. Überbrückungsrente beziehen, obwohl er vorher ausgesteuert wurde? Die Alternative wäre wohl, dass sich der psychisch belastete Mann mit Jobs seine Einstelltage vermehrt und sich bis zu seinem Geburtstag "rettet". Er lebt im Kanton Bern. 

Vielen Dank und freundlichen Gruss

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Guten Tag!

Für die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL) sind Voraussetzungen, dass

  • die Person frühestens im Monat, in dem sie ihr 60. Altersjahr erreichen, ausgesteuert wird; die Person mindestens 20 Jahre in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Schweiz versichert war, davon mindestens fünf Jahre nach dem 50. Geburtstag;
  • die Person dabei ein Mindesteinkommen von jährlich mindestens 75 Prozent der AHV-Höchstrente (21’510 Franken, Stand 2022) verdient haben oder Erziehungs- und Betreuungsgutschriften aufweisen;
  • die Person den Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA hat;
  • die Person anerkannten Ausgaben hat, die ihre anrechenbaren Einnahmen übersteigen (wirtschaftliche Voraussetzung); sowie
  • über ein Vermögen von weniger als 50 000 Franken (Alleinstehende) bzw. 100 000 Franken (Ehepaare) verfügt, selbstbewohnte Liegenschaften werden dabei nicht berücksichtigt, hingegen Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge, welches einen bestimmten Betrag übersteigt.

Kein Anspruch besteht also, wenn die Person vor dem 60. Geburtstag ausgesteuert wurde.

Hier ist also zu prüfen, ob zur Sozialhilfe eventuell andere Alternativen bestehen. So namentlich die Prüfung allfälliger Vorbezugsmöglichkeiten der 2. Säule.

Ich hoffe, das dient.

Prof. Peter Mösch Payot