Zum Inhalt oder zum Footer

Transport von Klienten im Rahmen der Arbeitstätigkeit

Veröffentlicht:
07.07.2020
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Rahmen meinter Arbeitstätigkeit als Diakonieverantwortliche einer Pfarrei kümmere ich mich um Anliegen von Menschen die in Not geraten sind. Das zeigt sich in vielfältiger Weise, z.B. in Beratungen, Besuche oder hie und da auch in Form von Personentransporten. Hierzu meine Fragen:

- Wie ist die arbeitsrechtliche Situation, wenn ich in meiner Arbeitszeit mit meinem Privatauto eine ältere Dame z.B. zum Arzt bringe? Was ist, wenn ich dabei einen Unfall verursache und die Mitfahrerin verletzt wird?

- Welche Risiken müssen bei dieser Dienstleistung wie abgesichert werden?

- Welche rechtlichen Überlegungen können den Arbeitgeber dazu bringen, mir diese Dienstleistung zu verbieten?

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort und grüsse Sie freundlich, Mirjam Würsch

Frage beantwortet am

Kurt Pärli

Expert*in Arbeitsrecht

Sehr geehrte Frau Würsch

Gerne beantworte ich Ihr Fragenbündel wie folgt:

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob der Transport von Klienten/innen in ihrem Privatfahrzeug implizit oder explizit zu Ihren Aufgaben gemäss Arbeitsstelle gehört.  Sofern die Aufgabe nicht ausdrücklich aus der Stellenbeschreibung bzw. aus dem Pflichtenheft ergibt, muss die Arbeitgeberin wissen, dass Sie diese Transporte ausführen. Wenn sie sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht, können Sie davon ausgehen, dass die Arbeitgeberin Ihre diesbezüglichen Aktivitäten gutheisst.

Was könnte die Arbeitgeberin gegen diese Tätigkeit haben? Die Arbeitgeberin bestimmt, was sie zu arbeiten haben und wie die Arbeit auszuführen ist. Eine Begründung dafür braucht die Arbeitgeberin nicht zu leisten (Ein Arbeitsverhältnis ist immer in Unterordnungsverhältnis). 

Falls der Transport zu Ihren Aufgaben gehört, dann haben Sie Anspruch auf Entschädigung für Benzin / Amortisation /Versicherung für die Nutzung ihres Autos zu geschäftlichen Zwecken. (Siehe Art. 327b OR). Als Halterin des Fahrzeuges kommt ihre Versicherung für Schäden auf, die beim Transport für Dritte  entstehen könnten. Insassen sind nicht im Rahmen dieser Versicherung gedeckt, hier könnte sich lohnen, eine Insassenversicherung abzuschliessen, sofern sie eine solche haben. Zu bedenken ist allerdings, dass ihr Klientin über die Krankenversicherung auch gegen die Unfallrisiken versichert ist.

Kurz und gut: Ich würde, falls die Aufgabe nicht ausdrücklich zu ihrer Tätigkeit gehört, diei Frage Thematik mit der Arbeitgeberin erörtern. Ich kann mir viele Gründe vorstellen, weshalb dieser Transport auch aus fachlicher Sicht Sinn macht. Gegenargumente wären, dass es für solche Transporte spezifsche Dienstleister gibt (Rotkreuzfahrdienst bsw.). Ihr Aufträge wäre dann die entsprechende Vermittlung. Sie müssten (und können zweifellos) gute Gründe aufführen, wesahlb der Transport durch Sie aus fachlicher Sicht besser ist.

Genügen Ihnen diese Auskünfte?

Mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen

Kurt Pärli