Guten Tag
Wie verhält es sich eigentlich, wenn Einkommen oder Vermögen gegenüber dem Betreibungsamt nicht korrekt deklariert werden?
Wird das als Betrug klassifiziert? Wie sind da die Strafnormen?
Und wie ist es mit der Meldepflicht bei einer zusätzlichen Arbeitsannahme?
mit freundlichen Grüssen
M.Blindow
Frage beantwortet am
Doris Platania
Expert*in Schuldenberatung
Sehr geehrter Herr Blindow,
grundsätzlich läuft das über folgenden Artikel im StGB:
Art. 163 3. Konkurs- und Betreibungsverbrechen oder –vergehen,
Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug
- Der Schuldner, der zum Schaden der Gläubiger sein Vermögen zum Scheine vermindert, namentlich
Vermögenswerte beiseite schafft oder verheimlicht,
Schulden vortäuscht, vorgetäuschte Forderungen anerkennt oder deren Geltendmachung veranlasst,
wird, wenn über ihn der Konkurs eröffnet oder gegen ihn ein Verlustschein ausgestellt worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. - Unter den gleichen Voraussetzungen wir der Dritte, der zum Schaden der Gläubiger eine solche Handlung vornimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Ob der Pfändungsbeamte, das Verhalten des Schuldners als Betrug anzeigt oder nicht, liegt im Ermessen des Pfändungsbeamten. Ich vermute, dass eine gewisse Mutwilligkeit erkennbar sein muss. Je nachdem, wenn der Schuldner erklären kann, warum er etwas nicht gemeldet hat, bzw. zu spät gemeldet hat, kann der Pfändungsbeamte von einer Anzeige absehen.
Aber prinzipiell unterschreibt der Schuldner bei der Einvernahme beim Pfändungsbeamten, dass er alle Angaben vollständig und richtig gemacht hat und dass er Änderungen bzgl. der Einkommenssituation unverzüglich mitteilt.
Also müsste er auch die Annahme einer zusätzlichen Arbeit unverzüglich mitteilen, insofern eine laufende Lohnpfändung besteht.
Freundliche Grüsse
Doris Platania