Sehr geehrte Damen und Herren
Eine volljährige Klientin hat im Juni 2021 die Ausbildung zur FaGe abgeschlossen und ist nun in der Ausbildung zur Pflegefachfrau HF. Im Juni 2020 hat das Gericht (CH) im Rahmen einer Unterhaltsklage entschieden, dass der Vater nach einer einmaligen Geldleistung ab dem 1. August 2020 nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Nun hat die Klientin Stipendien beantragt, um ihre Ausbildung bzw. ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Fachstelle für Stipendien verlangt die Steuerveranlagung beider Elternteile. Diejenige des Vaters kann/möchte die Klientin nicht besorgen, weil sie nach eigenen Angaben die Adresse ihres im Ausland (D) lebenden Vaters nicht kennt bzw. er ihr die Steuerveranlagung ohnehin nicht zusenden würde und weil sie gerichtlich auseinander gegangen seien (aufgrund eines Streits über die Alimente für die erste Ausbildung zur FaGe). Zudem ist der Vater aufgrund des Gerichtsurteils nicht mehr unterhaltspflichtig für die Zweitausbildung zur Pflegefachfrau.
Für uns stellt sich nun die Frage, welches Vorgehen wir der Klientin empfehlen sollen. Eine Unterhaltsklage scheint nicht zielführend zu sein, zumal das Gerichtsurteil vorliegt. Welche Möglichkeiten hat sie, um die Steuerveranlagung des in Deutschland lebenden Vaters zu erhalten, wenn er ihr diese nicht aus freien Stücken zustellt? Wie wäre vorzugehen, wenn die Fachstelle für Stipendien die Unterstützung aufgrund der Steuerzahlen des Vaters ablehnen würde, obschon das Gerichtsurteil vorliegt? Welche Möglichkeiten hat die Klientin anderweitig, um zu Unterstützung zu kommen und damit die Aufnahme eines Kleinkredits zu verhindern?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüsse.
Frage beantwortet am
Doris Platania
Expert*in Schuldenberatung
Guten Tag
ich versuche Ihre Frage zu beantworten, obwohl es sich nicht um mein Fachgebiet handelt. Es scheint mir eher eine familienrechtliche Fragestellung zu sein.
Meines Erachtens müsste für den Antrag der Stipendien das Gerichtsurteil ausreichend sein, indem erklärt wird, dass der Vater nicht mehr unterhaltspflichtig ist.
Ich wüsste nicht, wie Ihre Klientin ohne einen Anwalt/Anwältin an die Steuerunterlagen gelangen sollte, vor allem da auch die Adresse nicht bekannt ist. Diese müsste ja zunächst in Erfahrung gebracht werden.
Falls keine Stipendien mehr gezahlt werden, besteht die Möglichkeit Stiftungen anzufragen:
http://verzeichnis.caritas-beider-basel.ch/
Es ist allerdings eher für die Region Basel, aber es sind auch schweizweite Stiftungen enthalten.
https://stiftungen.stiftungschweiz.ch/
Einen Kleinkredit würde ich tatsächlich versuchen zu vermeiden. Eher würde ich noch abklären, ob die weiterführende Ausbildung auch berufsbegleitend absolviert werden könnte.
Ich hoffe Ihnen damit etwas weitergeholfen zu haben und verbleibe mit
Freundlichen Grüssen
Doris Platania