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Sparen

Veröffentlicht:
25.08.2025
Kanton:
Bern
Status:
In Bearbeitung
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Guten Tag zusammen

Wir haben Klienten bei denen sich ein Vermögen über dem Vermögensfreibetrag angesammelt hat. Das Vermögen entstand aus der Sozialhilfe. Muss der Betrag über dem Vermögensfreibetrag als Einnahme berücksichtigt werden oder können die Betroffenen dies behalten, weil der GB grundsätzlich nicht zweckgebunden ist?

Besten Dank und freundliche Grüsse