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Sozialversicherungsrecht

Veröffentlicht:
19.12.2023
Kanton:
Bern
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Klient JG 66, gelernter Maler, seit Jahren Temporärjobs. Hirnblutung im August 2022. Einzeltaggeldversicherung - Wechsel von Einzel- in Kollektivtggeldvers - im September 2022.Krankentaggeldzahlungen seit 9.2022, ergänzend Sozialhilfeleistungen.IV-Anmeldung 14.9.2022. Seit 5.8.2022 100% AUF-Zeugnisse durch Spital, später durch Hausarzt. IV-Vorbescheid vom 16.8.2023: Ablehnung/Kein Anspruch auf IV-Rente. IV-Grad: 27%. Aufgrund IV-Vorbescheid Ablehnung weiterer Krankentaggeldzahlungen durch die Krankentaggeldversicherung per 31.12.2023. Einwand an IV eingereicht (11.9.203).

Kann der Leistungsfall aufgrund des IV-Vorbescheids durch die KTG-Versicherung abgelehnt werden? Sollen die Prämien ab Jan. trotzdem noch bezahlt werden? Ist die Leistungseinstellung der KTG-Versicherung einer Kündigung gleichzusetzen? Falls die IV auf Ihren Entscheid zurückkommt, beeinflusst dies den KTG-Entscheid?

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Guten Tag!

Um die Frage zu beantworten benötigen wir unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der involvierten Krankentaggeldversicherung. Sie können diese an die Emailadresse des Experten senden.

Sie haben auch direkt eine entsprechende Email erhalten.

Beste Grüsse Peter Mösch Payot

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

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Guten Tag!

Um die Frage zu beantworten benötigen wir unbedingt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der involvierten Krankentaggeldversicherung. Sie können diese an die Emailadresse des Experten senden.

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Beste Grüsse Peter Mösch Payot