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Sozialhilfeabrechnung

Veröffentlicht:
28.04.2026
Kanton:
Bern
Status:
Neu
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Guten Tag

Wir sind uns nicht ganz sicher, wie die Sozialhilfeabrechnung bei einem SH-Kindesschutzfall gemacht werden muss (EL zur IV-Kinderrente wurde nur befristet verfügt).

Informationen zum Fall und Sozialversicherungsleistungen:

  • SH-Kindesschutzfall 01.01.2020 – 31.07.2022 mit Fremdplatzierung

  • Verfügung IV-Kinderrente (KM) v. Juni 2023 für Zeit ab 01.05.2021 bis auf weiteres

  • Verfügung Ergänzungsleistung v. November 2025 für Zeit ab 01.05.2021 bis 31.12.2022 (ab 01.01.2022 Finanzierung Fremdplatzierung durch KJA)

Müsste die Sozialhilfeabrechnung eventuell für zwei Perioden gemacht werden mit den Ergebnissen, dass die Periode IV-Rente + EL v. 01.05.2021 - 31.12.2021 mit einem Aufwandüberschuss z.L. der Sozialhilfe (Fr. 18'500.00) und die Periode IV-Rente v. 01.01.2022 – 31.07.2022 mit einem Einnahmenüberschuss z.G. des Jugendlichen (Fr. 14'400.00) abgerechnet werden könnte oder wird die ganze Zeit vom 01.05.2021 bis 31.07.2022 miteinander verrechnet?

Ergänzend zum Fall kann festgehalten werden, dass auch die Mutter für die Zeit vom 01.07.2020 – 31.07.2022 durch unseren Sozialdienst unterstützt worden ist. Die EL wurde für sie ab 01.05.2021 bis auf weiteres verfügt. 

Vielen Dank für Ihre Rechtsauskunft!