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Sozialhilfe für Zivildienstleistende

Veröffentlicht:
24.04.2017
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialhilferecht

Guten Tag. Gemäss Homepage der Vollzugsstelle für den Zivildienst ist für Zivildienstleistende, welche in eine finanzielle Notlage geraten, die Sozialhilfebehörde der Wohnsitzgemeinde und nicht der Sozialdienst der Armee zuständig.
Uns stellt sich die Frage, wie dies in der Praxis gehandhabt wird, bzw. werden sollte, da das Gemeinwesen ja so quasi den "Dienst am Vaterland" (mit-)finanziert. An sich müsste der Zivildienstleistende ja aufgefordert werden, sich um eine Stelle zu bemühen, um abgelöst werden zu können, was ja mit dem Zivildienst nicht wirklich vereinbar ist.
Besten Dank für Erfahrungen, Rückmeldungen und Haltungen aus der Praxis.
Rachel Veronika Hubacher

Frage beantwortet am

Anja Loosli Brendebach

Expert*in Sozialhilferecht

Sehr geehrte Frau Hubacher
Nach Art. 1a Abs. 2 EOG haben Personen, die Zivildienst leisten, Anspruch auf eine Entschädigung, welche grundsätzlich aus einer Grundentschädigung, allenfalls Kinderzulagen und allenfalls einer Betriebszulage nach Art. 8 EOG besteht. Diese Entschädigungen sind in der Höhe so bemessen, dass sie ausreichen müssten, um den Lebensunterhalt während dem Zivildienst zu finanzieren und keine Unterstützung durch die Sozialhilfe notwendig sein müsste (diese Entschädigungen sind bei der Ausgleichskasse zu verlangen). Der Kanton Basel-Stadt z.B. unterstützt deshalb Zivildienstleistende grundsätzlich nicht, weshalb sich auch die Frage nicht stellt, eine Stelle suchen zu müssen. Ist aber ausnahmsweise doch eine Unterstützung notwendig. weil die Grundentschädigung, allfällige Kinderzulagen und die Betriebsentschädigung nicht ausreichen, kann meiner Ansicht nach vom Klienten nur verlangt werden, dass er die Verschiebung des Zivildienstes beantragt und falls dies bewilligt wird, eine Stelle mit einem bedarfsdeckenden Einkommen sucht. Andernfalls muss der Zivildienst geduldet werden und bei Bedürftigkeit ergänzend zu den EO-Entschädigungen unterstützt werden.
Aber wie gesagt: eine Unterstützung während eines Zivildienstes müsste grundsätzlich nicht notwendig sein.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben. Bei allfälligen Unklarheiten dürfen Sie gerne erneut mit mir Kontakt aufnehmen.
Mit freundlichen Grüssen
Anja Loosli Brendebach