Guten Tag. Gemäss Homepage der Vollzugsstelle für den Zivildienst ist für Zivildienstleistende, welche in eine finanzielle Notlage geraten, die Sozialhilfebehörde der Wohnsitzgemeinde und nicht der Sozialdienst der Armee zuständig.
Uns stellt sich die Frage, wie dies in der Praxis gehandhabt wird, bzw. werden sollte, da das Gemeinwesen ja so quasi den "Dienst am Vaterland" (mit-)finanziert. An sich müsste der Zivildienstleistende ja aufgefordert werden, sich um eine Stelle zu bemühen, um abgelöst werden zu können, was ja mit dem Zivildienst nicht wirklich vereinbar ist.
Besten Dank für Erfahrungen, Rückmeldungen und Haltungen aus der Praxis.
Rachel Veronika Hubacher
Frage beantwortet am
Daniel Schilliger
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Guten Tag Frau Hubacher
Bitte stellen Sie Ihre Frage im Forum Sozialhilferecht. Ich bin bei diesem Thema nicht sehr bewandert.
freundlicher Gruss
Daniel Schilliger.