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Solidarhaftung Ehepartner

Veröffentlicht:
06.11.2017
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Schuldenberatung

Guten Tag liebes Expertenteam
ich gelange mit einer Anfrage aus dem Kanton Bern zu Ihnen.
Der Schuldner wird betrieben wegen Alimentenausstände. Er ist wiederverheiratet, es besteht eine gemeinsame Tochter und die Frau arbeitet Teilzeit. Für die Familie häufen sich die Steuerschulden an, da diese nicht im BEX einberechnet werden. Die Frau haftet nun solidarisch.
Wäre es sinnvoll, dass sie ihre Teilzeitstelle kündigt? Wie wäre die Situation, wenn sie ein Konkubinat wären, sprich sie lassen sich scheiden?
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen
Sabine Bauer

Frage beantwortet am

Doris Platania

Expert*in Schuldenberatung

Sehr geehrte Frau Bauer,
es ist richtig, dass die Einkommen beider Ehepartner in die Existenzminimumberechnung einbezogen werden. Die Pfändung erfolgt allerdings nur von dem Einkommen des Schuldners. Allerdings würde das auch in einem Konkubinat so sein. Eine Scheidung macht die Situation somit nicht besser. Es würde das ganze nur noch komplizierter machen.
Das Ehepaar könnte beispielsweise eine Steuerteilung beantragen, so dass nur die Steuerrechnungen des Mannes in Betreibung gehen. Die Frau könnte dann versuchen kleine Abzahlungsvereinbarungen zu treffen (falls das vom Budget möglich ist).
Ich würde nicht raten die Teilzeitstelle zu kündigen, würde näher hinschauen, welche Beratungsziele mit der Familie vereinbart wurden.
Falls eine Schuldensanierung momentan nicht möglich ist, könnte ein Privatkonkurs eventuell Sinn machen (Das hängt auch mit der Gesamtsituation zusammen).
Lassen Sie sich am besten von der Schuldenberatungsstelle in Bern beraten, damit die gesamte Situation beurteilt werden kann und die momentan bestmögliche Lösung gefunden wird.
Freundliche Grüsse
Doris Platania