Guten Tag
Wir prüfen eine Einsprache bei den Zusatzleistungen und haben dazu folgende Frage (Frist: 08.10.25):
Ist es korrekt, wenn die Zusatzleistungen Unterhaltsbeiträge und Kinderrenten vollumfänglich berücksichtigen, wenn die Unterhaltsbeiträge im Scheidungsurteil als Teil der Kinderrenten definiert werden?
Für Ihre Rückmeldung danken wir vielmals.
Freundliche Grüsse