Lieber Peter
Es geht um einen Patienten, der als Selbstständig Erwerbender Baggerfahrer gearbeitet hat und bei der Arbeit verunfallt ist (Einzelunternehmen). Er hatte eine private Unfallversicherung abgeschlossen, welche ihm nun auch ein Taggeld in der Höhe des angegebenen versicherten Verdienstes bezahlt, max. 730 Tage. Der Patient ist inzwischen wieder Teilfussgänger, für längere Strecken ist er auf den Rollstuhl angewiesen. Nun geht es um die Frage der Arbeitsfähigkeit. Die Versicherung wäre bereit, im Zusammenarbeit mit der IV einen schrittweisen Einstieg zu ermöglichen, im Sinne eines therapeutischen Arbeitsversuches.
Nun geht es um die Frage, wie sich der Patient versichern kann. Klar ist, dass er den Unfall bei der KK wieder einschliesst.
Wie sieht es aber mit der Taggeldversicherung aus? Angenommen er arbeitet wieder 50% und er hat einen erneuten Unfall.- Ist er dann bis die Taggelder aufgebraucht sind weiterhin unfallversichert bei der hiesigen Versicherung? Und was ist, wenn die 730 aufgebraucht sind? Gehe ich richtig in der Annahme, dass es dann schwierig sein wird, mit seinen gesundheitlichen Einschränkungen eine Versicherung zu finden, welche ihn für die restliche Erwerbsfähigkeit aufnimmt?
Besten Dank für deine Rückmeldung,
liebe Grüsse
Fabienne Sigrist
Frage beantwortet am
Peter Mösch Payot
Expert*in Sozialversicherungsrecht
Liebe Fabienne
Gerne beantworte ich Deine Anfrage.
Die Frage, ob und inwieweit die bisherige private Versicherung bezahlt - sei es bei einem Rückfall oder eine Spätfolge des früheren Unfalls sei es wegen eines neuen Unfalls - richtet sich nach deren Reglement. Das wäre hier genau zu studieren. Eventuell kann bezüglich dem Unfallschutz der bisherigen Versicherung bei der neuen Eingliederungstätigkeit eine klare, schriftliche Vereinbarung mit der bisherigen Versicherung getroffen werden.
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Auf jeden Fall dürfte das Taggeld gemäss Reglement auf eine Höchstzahl von Taggeldern beschränkt sein, ob diess Beschränkung sich auf 730 Tage bezieht und welche Spezifika dabei gelten lässt sich nur anhand des Reglementes der Unfallversicherung genau bestimmen.
Ein neuer privater Unfallversicherungsschutz dürfte tatsächlich schwierig abzuschliessen sein, da hier eine Risikoselektion stattfindet seitens der Versicherung. Eventuell besteht für Selbständige in der entsprechenden Branche (Bau) eine privatrechtliche Kollektivversicherung für einen Berufsverband, die unter erleichterten Bedingungen eine Aufnahme ermöglicht. Das müsste hier über den Berufsverband abgeklärt werden.
Ich hoffe, diese Angaben dienen Dir.
Beste Grüsse
Peter Mösch