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Schweigepflichtentbindung in unserem Kleinheim

Veröffentlicht:
27.11.2023
Kanton:
Bern
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Datenschutz, Persönlichkeitsschutz und Haftung

Guten Tag

Für unserere erwachsenen Bewohnerinnen überarbeiten wir unser Dokument zur Schweigepflichtentbindung.

Frage 1: Reichen diese Angaben, um dem Datenschutz gerecht zu werden?

Diese Schweigepflichtentbindung betrifft folgende Person:

Name, Vorname: Frau B. Muster, geboren am 01.01.20XY

Ich entbinde hiermit die Berufsbeiständin, meinen Arzt, die Psychologin, die IV, die Krankenkasse sowie allfällige Versicherungsträger von ihrer Schweigepflicht und ermächtige sie hiermit, dem

Institutionsleiter, Herrn XY sowie meiner Bezugsperson des Hauses XY Frau XY über meine Person Auskunft zu erteilen.

Diese Schweigepflichtentbindung kann jederzeit von mir widerrufen werden.

 

Ort, Datum:                                                                                      Unterschrift der Klientin / des Klienten:                           …………………………………………………………….….

 

Ort, Datum:                                                                                      Unterschrift / Stempel Beistandschaft:

…………………………………………………………………

 

Ort, Datum:                                                                                      Unterschrift / Stempel Institutionsleitung:

…………………………………………………………………

 

Frage 2: Müssen die Bezugspersonen von unserem Haus  ebenfalls von der Schweigepflicht entbunden werden?

Frage 3: Wenn ja: wie würde das aussehen?

Besten Dank für Ihre geschätze Rückmeldung.

Freundliche Grüsse

J.-M. Rindisbacher

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Datenschutz, Persönlichkeitsschutz und Haftung

Guten Tag.

Sie müssen damit rechnen, dass namentlich ÄrztInnen, ev. auch BerufsbeiständInnen auf Grundlage der von Ihnen formulierten Entbindung nicht bereit sind, Ihnen Auskunft zu geben .

Gerade ÄrztInnen verwenden häufig eigene Formulare mit präziseren Angaben und sind zur Weitergabe von PatientInneninformationen nur bereit, wenn PatientInnen genau diese Formulare verwendet werden.

Generell ist im Weiteren zu beachten, dass Ihre Schweigepflichtsentbindung keine Information erhält, zu welchem Zweck die Drittpersonen Ihnen gegenüber zur Aussage berechtigt werden. Wenn dies nicht definiert wird, so kann unklar sein, wofür und wie überhaupt eine Zustimmung vorliegt. Das kann der Nutzen der Zustimmung in Frage stellen. 

Das wäre sicherlich zu ergänzen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Bzgl. der Bezugspersonen wäre zu fragen, zu welchem Zweck Sie beim wem welche Informationen zu Bezugspersonen erheben wollen. Das ist mir noch nicht klar aus Ihrer Frage.

Ich hoffe, das dient Ihnen schon mal.

Beste Grüsse Peter Mösch Payot