Guten Tag,
Als Beiständin der 10-jährige K. habe ich den Auftrag Art. 308 1 und 2 sowie 325 ZGB.
K. erbte, mit dem Tod des Vaters in 2022 (Malta) ein erhebliches Vermögen, darunter eine Liegenschat 1/1 und zwei Liegenschaften zu je 1/3. Ausserdem auch noch Liquide Mittel und Anlagen. Alles in allem rund ca. € 400'000.--
Die Mutter der K. erhält eine IV/BVG (und El wurde beantragt, noch ausstehend) und ist in einem Heim untergebracht, K. selber wohnt in einer Pflegefamilie und hat auch Anspruch auf IV- und BVG-Kinderrente; ebenso wurde einen Antrag auf eine Halbwasenrente beantragt, da der Vater einige Jahre in der Schweiz wohnhaft und arbeitstätig gewesen ist.
Auch soll, sobald alle Finanzen Kind/Mutter getrennt sind, auch für K. eine EL beantragt werden.
Unsere Frage dazu ist, ob K. Anspruch auf EL haben wird, oder ob sie ihr Pflegeplatz aus eigenem Vermögen wird bezahlen müssen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre geschätzte, fachkundige Antwort!
(sollten noch Informationen fehlen, bitte ich um enstprechende Mitteilung)